Lockerungen: Das ändert sich ab Mittwoch

Ab Mittwoch dürfen die Rheinland-Pfälzer wieder in Cafes, Kneipen und Co – unter Auflagen.
Ab Mittwoch dürfen die Rheinland-Pfälzer wieder in Cafes, Kneipen und Co – unter Auflagen.
KONTAKTE: Das Kontaktverbot wird gelockert, aber noch längst nicht aufgehoben. Neu ist: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist
KONTAKTE: Das Kontaktverbot wird gelockert, aber noch längst nicht aufgehoben. Neu ist: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands mit einer oder mehreren Personen eines weiteren Hausstands zulässig. Mindestabstand von 1,5 Metern gilt weiter. Versammlungen unter freiem Himmel können die Behörden unter Auflagen zulassen.
GASTRONOMIE: Zwischen 6 Uhr und 22 Uhr dürfen Menschen wieder in Restaurants oder Kneipen. Gewünscht sind Reservierungen, aber a
GASTRONOMIE: Zwischen 6 Uhr und 22 Uhr dürfen Menschen wieder in Restaurants oder Kneipen. Gewünscht sind Reservierungen, aber auch Spontanbesuche sind möglich. Der Betrieb muss die Kontaktdaten der Gäste erfassen und einen Monat aufbewahren, um Infektionsketten nachzuvollziehen. Zusammensitzen dürfen Menschen aus zwei Haushalten. Gäste müssen vor dem Betreten eines Gastraums gründlich die Hände desinfizieren und drinnen wie draußen einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Ablegen dürfen sie ihn nur am Tisch.
BILDUNG: Volkshochschulen, Weiterbildungseinrichtungen sowie Musik- und Kunstschulen können wieder Kurse anbieten. Voraussetzung
BILDUNG: Volkshochschulen, Weiterbildungseinrichtungen sowie Musik- und Kunstschulen können wieder Kurse anbieten. Voraussetzung ist die Einhaltung eines Schutz- und Hygienekonzeptes. Abhängig von der Größe des Kursraums dürfen in der Regel maximal 15 Personen teilnehmen. Gesangsunterricht ist weiter nicht zulässig.
KOSMETIK- UND NAGELSTUDIOS können nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung von Hygienestandards ebenfalls wieder öffnen. Die
KOSMETIK- UND NAGELSTUDIOS können nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung von Hygienestandards ebenfalls wieder öffnen. Dies gilt auch für Tattoo- und Piercingstudios.
FÜHRERSCHEIN: Fahrschulen dürfen wieder Theoriestunden und Praxisunterricht anbieten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt nic
FÜHRERSCHEIN: Fahrschulen dürfen wieder Theoriestunden und Praxisunterricht anbieten. Der Mindestabstand von 1,5 Metern gilt nicht für den praktischen Unterricht von Fahrschulen. Im Auto dürfen aber nur der Fahrschüler, der Lehrer sowie bei der Prüfung eine Person oder ein Ausbilder aufhalten. Alle müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
DAUERCAMPER: Die Nutzung von dauerhaft auf Campingplätzen abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen Einrichtungen mit ei
DAUERCAMPER: Die Nutzung von dauerhaft auf Campingplätzen abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und ähnlichen Einrichtungen mit eigenem Sanitärbereich ist zulässig, auch die Nutzung von Wohnmobilstellplätzen.
WEITERHIN GESCHLOSSEN: Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Privatquartiere, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienze
WEITERHIN GESCHLOSSEN: Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze, Privatquartiere, Erholungs-, Ferien- und Schulungsheime, Ferienzentren sowie Jugendherbergen. Sie dürfen ab dem 18. Mai wieder öffnen. Bis auf weiteres geschlossen bleiben auch: Clubs, Diskotheken, Shisha-Bars und Barbereiche ohne Tische, Theater, Opernhäuser, Konzerthäuser, Kinos und Freizeitparks, Spielhallen und -banken, Internetcafés, Bordelle .
WEITERHIN GESCHLOSSEN 2: Der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die nicht im Freien sind. Auch im Fre
WEITERHIN GESCHLOSSEN 2: Der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, die nicht im Freien sind. Auch im Freien soll es zunächst keine sportlichen Wettkämpfe oder wettkampfähnliche Situationen geben.
WEITERHIN GESCHLOSSEN 3: Dicht sind weiterhin auch Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios. Saunen, Thermen, Wellnessanlagen, Bad
WEITERHIN GESCHLOSSEN 3: Dicht sind weiterhin auch Schwimm- und Spaßbäder, Fitnessstudios. Saunen, Thermen, Wellnessanlagen, Badeseen und ähnliche Einrichtungen können auch noch nicht wieder öffnen.
Noch in dieser Woche will Rheinland-Pfalz dazu ein Konzept vorlegen, das eine Perspektive für Einrichtungen wie Sportstätten und
Noch in dieser Woche will Rheinland-Pfalz dazu ein Konzept vorlegen, das eine Perspektive für Einrichtungen wie Sportstätten und Schwimmbäder geben soll
GROßVERANSTALTUNGEN: Volksfeste, Festivals, große Sportveranstaltungen mit Publikum und Messen sind bis mindestens 31. August bu
GROßVERANSTALTUNGEN: Volksfeste, Festivals, große Sportveranstaltungen mit Publikum und Messen sind bis mindestens 31. August bundesweit verboten. Bei der Definition, was eine Großveranstaltung ist, setzt Rheinland-Pfalz weiter auf eine bundeseinheitliche Lösung.

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