Das sind die Neuerungen des Bußgeldkatalogs

Parken im Halte- oder Parkverbot kostet künftig bis zu 55 Euro.
Parken im Halte- oder Parkverbot kostet künftig bis zu 55 Euro.
20km/h innerorts zu schnell wird 70 statt 35 Euro und 40km/h wird 260 statt 160 Euro kosten.
20km/h innerorts zu schnell wird 70 statt 35 Euro und 40km/h wird 260 statt 160 Euro kosten.
Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen kostet jetzt 55 statt 35 Euro.
Unberechtigtes Parken auf Behindertenparkplätzen kostet jetzt 55 statt 35 Euro.
Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Feuerwehrfahrzeug behindert, darf jetzt 100 Euro zahlen.
Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Feuerwehrfahrzeug behindert, darf jetzt 100 Euro zahlen.
Neu: Falschparken auf Carsharing- und Elektroautoparkplätzen kostet nun 55Euro.
Neu: Falschparken auf Carsharing- und Elektroautoparkplätzen kostet nun 55Euro.
Keine Rettungsgasse bilden oder sie sogar selbst nutzen, kostet jetzt zwischen 200 und 320 Euro.
Keine Rettungsgasse bilden oder sie sogar selbst nutzen, kostet jetzt zwischen 200 und 320 Euro.
LKW müssen innerorts nun mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Ansonsten zahlt der Fahrer 70 Euro.
LKW müssen innerorts nun mit Schrittgeschwindigkeit abbiegen. Ansonsten zahlt der Fahrer 70 Euro.
Vorschriftswidrige Nutzung von Rad- und Gehwegen kostet PKW-Nutzer nun 100 anstatt wie bisher 25 Euro.
Vorschriftswidrige Nutzung von Rad- und Gehwegen kostet PKW-Nutzer nun 100 anstatt wie bisher 25 Euro.
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung durch Posen wird jetzt mit 100Euro Strafe geahndet.
Unnötige Lärm- und Abgasbelästigung durch Posen wird jetzt mit 100Euro Strafe geahndet.

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