Pfalz Zweites Ermittlungsverfahren gegen leitenden Herzchirurg an Homburger Klinikum

Die neue Rechtsmedizin am Universitätsklinikum des Saarlands in Homburg.
Die neue Rechtsmedizin am Universitätsklinikum des Saarlands in Homburg.

Gegen einen leitenden Herzchirurgen am Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) in Homburg ermittelt die Saarbrücker Staatsanwaltschaft jetzt nicht nur wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch einen möglichen Behandlungsfehler, sondern auch wegen des Verdachts, er könne eine falsche Todesbescheinigung ausgestellt und die Totenruhe gestört haben. Das bestätigte gestern die Staatsanwaltschaft Saarbrücken auf Nachfrage. In beiden Fällen gehen die Ermittlungen auf Anzeigen des österreichischen Arztes Franz Zach zurück. Dessen herzkranke Tochter war Anfang Mai in dem Klinikum nach einer Herzoperation gestorben. Zach, der eigens für die Spezialbehandlung seiner Tochter nach Deutschland gekommen war, hatte, wie er gegenüber der RHEINPFALZ bereits früher bestätigte, mündlich einer Obduktion seiner Tochter zugestimmt. „Nicht aber, dass ihr Herz und Gehirn entnommen werden“, so der Zahnarzt. Die Organentnahme sei widerrechtlich erfolgt. Zudem habe er keine schriftliche Einwilligung zur Obduktion gegeben.

Anzeige wegen falscher Todesursache

Zach wirft Verantwortlichen am UKS auch vor, dass sie eine falsche Todesbescheinigung ausgestellt haben. Auf dem Schein sei angegeben, dass die 32-Jährige eines natürlichen Todes gestorben sei. Das hätte eine rechtsmedizinische Obduktion zur Folge gehabt. So aber, so Zach, sei seine Tochter an der Klinik obduziert worden. Das Klinikum hatte früher die Vorwürfe einer illegalen Organentnahme zurückgewiesen mit dem Hinweis, dass deren Untersuchung aus klinischen Gründen länger gedauert habe – über den Beerdigungstermin hinaus. Ansonsten sei ordnungsgemäß gearbeitet worden. Die Organe hat die Staatsanwaltschaft beschlagnahmt.

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