Kreis Germersheim Vogelgrippe in Wörth: Mainz moniert Fehler

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Nichts passiert ist gestern auf der Anlage der Wörther Rassegeflügelzüchter. Die Kreisverwaltung plant dort Quarantänemaßnahmen. Die dafür nötigen Unterlagen wurden gestern Nachmittag beim Umweltministerium eingereicht. Sie sind aber unvollständig. Außerdem moniert das Umweltministerium weitere Fehler der Kreisverwaltung.

Von der Kreisverwaltung werde derzeit ein Maßnahmenkatalog für das weitere Vorgehen in der Zuchtanlage der Wörther Rassegeflügelzüchter erarbeitet. „In diesem werden unter anderem die Aufstallungspflicht, Hygienemaßnahmen und bauliche Erfordernisse festgelegt“, so eine Mitteilung der Kreisverwaltung gestern Nachmittag. Im Zuge dessen werde geklärt, welche Tiere trotz aller Maßnahmen gegebenenfalls getötet werden müssen. „Die Fachleute der Kreisverwaltung stimmen diesen Katalog mit dem Ministerium ab“, so die Kreisverwaltung weiter. Auch der Anwalt des Vereins sei noch anzuhören. Daher könne es noch etwas Zeit kosten bis endgültig klar ist, welche Auflagen den Verein erwarten. „Seit Mittwoch keine Informationen“, lautete gestern Nachmittag das Fazit von Joachim Gottschang, Vorsitzender des Rassegeflügel-Zuchtvereins. Wie es auf der Anlage weitergeht, wisse er nicht. „Ich dachte, wir bekommen Informationen über den Bau von Zelten oder Ähnliches.“ Stattdessen hätten die Behörden Zeit dafür, Züchterkollegen zu kontrollieren, ob sie noch Tiere zuhause haben, sagte Gottschang. Landrat Fritz Brechtel (CDU) wiederholte gestern Nachmittag, dass das Land die Verantwortung für die Anordnung zur Tötung aller Tiere trage. So habe er am Sonntag nach Bekanntwerden der Infektion beim Land interveniert. „Eine Ausnahme war laut Ministerium nicht möglich, weil dies das Tierseuchenrecht in Deutschland nicht zulässt“, lässt sich Brechtel in einer Mitteilung zitieren. Am Sonntag schließlich sei Brechtels Vorschlag telefonisch vom Ministerium abgelehnt worden. Dafür gebe es Zeugen. Trotzdem habe Brechtel den Vorschlag nach Mainz geschickt. Als Antwort kam ein umfangreicher Fragenkatalog, der in der Kürze der Zeit unmöglich zu erfüllen gewesen sei, so die Kreisverwaltung: „Da das Ministerium oberste Rechts- und Fachaufsicht ist und die Kreisverwaltung ausführende Behörde, musste diese die Tötungsverfügung erlassen.“ Den Widerspruch der Geflügelzüchter beim Verwaltungsgericht Neustadt gegen die Anordnung der Kreisverwaltung stellt Brechtel als „ein glückliches Zusammenspiel von Verein und Kreisverwaltung“ dar. So sei Zeit gewonnen worden, so dass der Kreis nochmals einen Antrag beim Ministerium stellen konnte. Erst dann habe das Ministerium einem Kompromiss unter Auflagen zugestimmt. Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) hingegen blieb gestern Abend dabei: „Eine Weisung wurde nicht erteilt.“ Das Umweltministerium als oberste Fachaufsicht habe selbstverständlich konsequent auf die Rechtslage hingewiesen: „Nach § 15 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung sei bereits im Falle des Verdachts auf Geflügelpest bei einem Vogel die Tötung des Bestandes anzuordnen. Das gilt nach § 46 Abs. 1 auch im Falle der Feststellung der niedrigpathogenen Vogelgrippe. Eine Keulung des Gesamtbestandes ist die vorgeschriebene Regel nach geltender Rechtslage – dies wurde natürlich mehrfach telefonisch verdeutlicht“, so Höfken. Die geltende Rechtslage darzustellen sei keine Weisung. Eine Weisung habe es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Eine solche wurde vom Kreis auch nicht eingefordert. „Aufgrund der mit Weisungen möglicherweise verbundenen Rechts- und Kostenfragen erfolgen Weisung im Übrigen in der Schriftform“, sagte Höfken. Die RHEINPFALZ hatte am Mittwochabend die Kreisverwaltung vergeblich gebeten, Datum und Unterzeichner der Weisung mitzuteilen. „Das Ministerium habe außerdem per Mail auch auf die rechtlichen Bedingungen für Ausnahmemöglichkeiten von der Tötung (nach § 47 der Geflügelpest-Verordnung) hingewiesen“, so Höfken weiter. Der Kreis habe zwar einen Vorschlag unterbreitet, einen Teil der Tiere von der Tötung auszunehmen. Ihm fehlten aber die fachlichen und rechtlichen Grundlagen. Daraufhin habe das Ministerium um weitere Unterlagen gebeten, um eine nach § 20 Geflügelpest-Verordnung unter bestimmten Bedingungen mögliche Ausnahme von der Tötung prüfen zu können. „Seit heute 16 Uhr liegen zwar Unterlagen vor, die aber ebenfalls unvollständig sind. Eine fachliche und rechtliche Prüfung ist daher nach wie vor nicht möglich“, so Höfken gestern Abend. Die Ministerin monierte weitere Fehler der Kreisverwaltung: „Zudem hätte der Kreis den Verdacht ordnungsgemäß an das Tierseuchen-Nachrichten-System des Bundes melden müssen.“ Das sei so nicht erfolgt, so Höfken. Aus rechtlicher Sicht hätte der Zuchtverein außerdem wie Zoos eine Ausnahmeregelung vorab beantragen und rechtzeitig ein Konzept vorlegen müssen. Unverständlich sei, warum dies nicht zum Schutz der Tiere passiert ist. |lap

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