Meinung Urteil zu Museum-Fotos: Ein richtiges Statement

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Der Streitwert ist gering: 250 Euro für eine „zeitlich unbegrenzte Fotografie im Internet“. Aber das Urteil des Karlsruher Bundesgerichtshofs tendiert ins Allgemeine. Es ist ein richtiges, wuchtiges Statement gegen die online herrschende, kühle Laxheit in Urheberrechtsfragen.

Geklagt hatten die Mannheimer Reiss-Engelhorn-Museen gegen einen Mann, der Fotos von Sammlungsobjekten und die Aufnahme des Museumsfotografen von einem Richard-Wagner-Gemälde aus dem Katalog ungefragt auf Wikipedia hochgeladen hat. Schnell waren die Umsonst-Ideologen im Netz mit dem Abzocker-Vorwurf zur Stelle. Vielen ist Wikipedia heilig. Kunst sei ein öffentliches Gut, hieß es etwa, und keine Einnahmequelle für Museen.

Es geht nicht nur um Wikipedia

Leider ist der Fall komplexer. Es geht auch nicht nur um Wikipedia. Was ist zum Beispiel mit dem Privatunternehmer, sagen wir aus der rechtsextremen Szene, der das aus Steuermitteln bezahlte Foto des Mannheimer Museumsfotografen von dem in einem öffentlichen Museum gepflegten Richard-Wagner-Gemälde auf T-Shirts druckt und verkauft? Erlös geht an die Kameradschaft „Autonome Nationalisten“. Ist das auch okay? Ganz bestimmt nicht.

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