Ludwigshafen Polizeiseelsorger rechnet mit Freispruch für Polizisten

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Interview: Anfang Mai ist ein Messerstecher von einem Polizisten getötet worden. Er schoss siebenmal, um die Attacke auf seinen Kollegen zu stoppen. Der ehemalige Polizeiseelsorger Hartmut von Ehr bezieht Stellung zu dem Fall. Für ihn hat der Beamte überlegt und der Situation angemessen gehandelt.

Herr von Ehr, Sie haben vor 20 Jahren die Gruppe „Polizeibeamte nach Schusswaffengebrauch“ gegründet. Was steckt dahinter?

Ich wurde als Polizeiseelsorger zum ersten Mal mit dem Thema konfrontiert, als in Speyer ein Polizeibeamter einen 16-Jährigen erschießen musste. Der Jugendliche hatte zuvor mit einer Pistole einige Raubüberfälle auf Pizzaboten verübt. Ich betreute den Polizeibeamten, der geschossen hatte. Wie ging es dann weiter? Es entstand der Gedanke, auch anderen Polizisten eine Betreuung anzubieten. Schließlich bildete sich eine Gruppe aus etwa 15 Leuten, die sich seitdem um Polizeibeamte nach einem Schusswaffengebrauch kümmert. Denn Polizisten können durch solche Ereignisse traumatisiert werden. Die Polizeigewerkschaft hat den Polizisten, der den Messerstecher niedergeschossen hat, einen Helden genannt, weil er seinem Kollegen das Leben gerettet hat. Was halten Sie von dem Begriff Held? Held – das ist vielleicht etwas martialisch ausgedrückt. Ich muss dem Kollegen, der geschossen hat, Respekt zollen. Er hat überlegt reagiert in dieser Extremsituation – das können nicht alle. Inwiefern war seine Reaktion überlegt? Er hat zunächst zwei Warnschüsse abgegeben und nicht alle 15 Schuss aus dem Magazin gefeuert. Das zeigt, er kann mit seiner Waffe umgehen und hat überlegt gehandelt. Sie haben viele Jahre Polizisten seelsorgerisch betreut, die zur Dienstwaffe gegriffen und getötet haben. Was geht in den Beamten nach den Schüssen vor? Mehrere Dinge. Einmal: Jeder Polizeibeamte weiß, dass er danach dienstrechtlich als Beschuldigter gilt. Das ist eine belastende Situation. Als Polizist beginnt man jeden Tag seinen Dienst, um Recht und Ordnung zu vertreten und nicht, um jemanden zu verletzen oder gar zu töten. Zum anderen: Wenn es passiert, fühlen Betroffene einen moralischen Makel. Es kommen Schuldgefühle. Der Beamte weiß, er hat einen Menschen getötet und fragt sich: „Wie gehe ich damit um?“ Und wie geht man damit um? Das ist individuell ganz unterschiedlich. Es gibt Kollegen, die das einigermaßen wegstecken. Sie ziehen sich nicht den Schuh an, Täter zu sein. Wir bestärken diese Haltung: Der Schütze ist das Opfer eines Angriffs. Er hat nicht schießen wollen, sondern er musste es tun. Das muss man den Betroffenen bewusst machen. Das ist meist eine Kopfsache und hat mit dem Herzen nur bedingt zu tun. Wir Betreuer versuchen, den Betroffenen klar zu machen, dass sie nicht anders handeln konnten. Klappt das immer? Nein. Es gab auch traumatisierte Kollegen, die lange Zeit dienstunfähig waren und Therapien brauchten. Ein Betroffener ist bei der Begutachtung seiner Dienstfähigkeit sogar an einem Herzinfarkt gestorben. In einer Situation wie zuletzt am Berliner Platz muss ein Polizeibeamter in Sekundenbruchteilen reagieren. Kann man dann noch rational nach den Vorschriften handeln? Alle Polizeibeamten wissen, dass sie aufpassen müssen, was sie tun. Sie wissen, sie sind ab jetzt Beschuldigter. Manche kann dies sogar vom Schießen abhalten. Der aktuelle Fall zeigt, dass der Beamte sich an die Vorgaben gehalten und zunächst Warnschüsse abgeben hat, um den Angreifer vom Zustechen abzuhalten. Erst als das nichts brachte, schoss er auf Rumpf und Gliedmaßen des Angreifers – und nicht etwa auf den Kopf, um ihn sofort zu töten. Der Angreifer wurde von sieben Polizeikugeln getroffen, die Angehörigen des Getöteten haben die Frage nach der Verhältnismäßigkeit des Schusswaffengebrauchs aufgeworfen. Was sagen Sie dazu, sind sieben Schüsse noch verhältnismäßig? Unbedingt. Solange der Täter weiter angreift, muss der Beamte schießen. Dass siebenmal geschossen wurde, zeigt, dass der Täter sich zunächst nicht stoppen ließ. Ein Täter entscheidet durch sein Verhalten, wie oft geschossen wird – nicht der Polizeibeamte. Kann es nicht passieren, dass ein Beamter in so einer extremen Situation sein Magazin leerschießt? Das kann man nie ausschließen. Aber im konkreten Fall wurde das Magazin nicht leergeschossen. Jetzt muss die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob es Notwehr beziehungsweise Nothilfe war oder Körperverletzung mit Todesfolge. Klaffen Theorie und Praxis bei solchen Ermittlungsverfahren auseinander? Bisher wurde in Rheinland-Pfalz noch kein Polizeibeamter wegen einer solchen Notwehrsituation verurteilt. Ich bin überzeugt, dass dies in diesem Fall wieder so sein wird. Jeder Polizeibeamte muss jährlich mehrmals zum Schießtraining. Dabei werden auch extreme Situationen geübt. Was lernen Polizisten dabei? Das Schießen, um Angreifer zu stoppen oder auch gezielt zu töten? Der normale Streifenbeamte lernt das Schießen, um einen Angreifer zu stoppen – billigend in Kauf nehmend, dass der dabei getötet werden kann. Bei Scharfschützen eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) ist das anders. Werden auch solche unvermittelte Attacken wie im Ludwigshafener Fall trainiert? Von hinten und ohne Vorwarnung – so etwas hat es meines Wissens nach in Rheinland-Pfalz noch nicht gegeben. Die häufigste Form des Schusswaffengebrauchs erfolgt im Zusammenhang von „Gewalt in engen sozialen Beziehungen“. Ein Beispiel: Ein Mann prügelt seine Frau – eine Streife kommt in die Wohnung, der Mann greift zum Messer und geht auf die Beamten los. Das geschieht in der Regel von vorne. Sie haben an der Polizeihochschule Berufsethik gelehrt. War dabei der Schusswaffengebrauch ein Thema? Ich habe das Thema dort eingeführt. Viele junge Polizeibeamte wollen sich noch nicht mit so einer Situation konkret auseinandersetzen. Da fehlt manchmal das Bewusstsein für solche Dinge. Insofern ist Prävention in diesem Bereich schwierig. Das kommt erst im Laufe der Dienstzeit. Natürlich gehören zur Ausbildung aber auch die juristischen Grundlagen der Polizeiarbeit, und da wird sehr stark auf die Notwehrsituation eingegangen. Die Situation am Berliner Platz ist für Sie ein klarer Notwehrfall? Ja, auf jeden Fall. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei dieser Aktion gegen den Polizisten entschieden wird.

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