Rheinpfalz Ohrfeigen haben schon vielen geschadet

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Die Backpfeife, Watsche oder Ohrfeige verletzt und demütigt Kinder ebenso wie Erwachsene. Außerdem kann sie bleibende Schäden an Hirn oder Gehör hinterlassen. Leider gilt sie viel zu vielen noch als Kavaliersdelikt in der Erziehung – obwohl sie seit 15 Jahren aus gesetzlicher Sicht eindeutig als „unzulässig“ eingestuft ist.

Der Satz, dass Ohrfeigen „noch niemandem geschadet“ haben, wurde vor fast einem Jahr mit Tod von Tuğçe Albayrak auf tragische Weise widerlegt. Die Studentin war von einem 18-Jährigen geohrfeigt worden. Dadurch kippte sie nach hinten, fiel zu Boden und schlug mit dem Kopf auf. Aus ihrem Koma, verursacht durch eine Hirnblutung, erwachte sie nicht mehr. Sie starb wenige Tage später.Nach einer Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2011 zum Thema „Gewalt in der Erziehung“ verabreichten zu dieser Zeit etwa zehn Prozent der Eltern in Deutschland gelegentlich Ohrfeigen, um ihr Kind zu strafen. In den Jahrzehnten davor – von früheren Jahrhunderten zu schweigen – wurde noch deutlich mehr geohrfeigt und geschlagen. Der Zehn-Prozent-Anteil ohrfeigender Eltern bedeutet, dass Millionen Väter und Mütter hierzulande ungesetzlich handeln. Minderjährige haben nämlich heutzutage ein Recht darauf, frei von seelischer und körperlicher Gewalt erzogen zu werden. Unmissverständlich heißt es dazu seit dem Jahr 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch: „Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ Dafür gibt es gute Gründe. Denn Ohrfeigen, vor allem heftige gegen kleinere Kinder, sind für die Opfer riskant. Zwar seien Hirnschäden durch eine durchschnittliche Backpfeife in aller Regel nicht zu befürchten, urteilt Helmut Hollmann, Chefarzt des Kinderneurologischen Zentrums der LVR-Klinik Bonn – es sei denn, das geohrfeigte Kind stürzt durch den Schlag unglücklich zu Boden. Etwas völlig anderes seien aber „mit brutaler Gewalt verabreichte Hiebe an die Kopfseite eines Kindes, also klare Akte von Kindesmisshandlung“. Womit der Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin Ohrfeigen nicht verharmlosen möchte: Grundsätzlich sei es das „Ziel, eine gewaltfreie Erziehung für Kinder zu erreichen“. Beträchtlich schaden können Ohrfeigen dem Gehör, bei Kindern wie bei Erwachsenen. Denn beim Auftreffen der Hand aufs Ohr kann der entstehende übergroße Schalldruck das Trommelfell einreißen lassen, sowie Tinnitus, also Ohrklingeln oder -pfeifen, auslösen. Roland Laszig, leitender HNO-Mediziner am Uniklinikum Freiburg, hat mit beidem schon öfter zu tun gehabt. „Dass die meisten Trommelfellverletzungen sich auf der linken Seite abspielen sei leicht zu erklären, „da die meisten Menschen Rechtshänder sind, also mit der rechten Hand auf das linke Ohr schlagen“, so Laszig. Fachleute wie Kathrin Yen wissen, dass Ohrfeigen „recht häufig mit Kindesmisshandlungen verbunden“ sind. Die Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin und Verkehrsmedizin der Uniklinik Heidelberg steht auch der dort angesiedelten Gewaltambulanz vor, die körperliche Folgen häuslicher Gewalt begutachtet und gerichtsverwertbar dokumentiert. „Am Kopf suchen wir nach Schwellungen und Blutungen und anderen auffälligen Befunden, wobei beim Verdacht auf Ohrfeigen die Wangenregion, der Stirnbereich, die Ohren und die Region hinter den Ohren ganz wichtig sind“, beschreibt die Rechtsmedizinerin das Vorgehen. Yen betont, dass Menschen unterschiedlich viel aushalten. „Das Risiko schwerer oder bleibender Verletzungen durch eine Ohrfeige ist normalerweise gering. Säuglinge und kleine Kinder wie auch alte Menschen sind aber generell weniger gut geschützt und damit bei entsprechender Heftigkeit des Schlages gefährdeter.“ Hirnblutungen durch die Ohrfeige seien zwar unwahrscheinlich, drohten aber dann, „wenn das Kind nicht mit der flachen Hand, sondern mit der Faust geschlagen wird“. Denn dadurch werde „eine größere Wucht als bei Ohrfeigen erzielt“. Zudem könne auch die Halswirbelsäule unter einer festen Ohrfeige leiden, „wenn der Kopf frei, also ungebremst schwingen kann“. Äußerst übel kann die Backpfeife allerdings enden, wenn Hirngefäße vorgeschädigt sind. „In einem Fall hatte der Betroffene ein Aneurysma an einer Arterie des Gehirns, und diese sackförmige Erweiterung des Blutgefäßes ist dann durch die Wucht der Ohrfeige gerissen.“ Das Fazit der Medizinerin: „Auch wenn Ohrfeigen heute noch gelegentlich als vertretbar angesehen werden, fallen sie im rechtlichen Sinne ganz klar unter Kindesmisshandlung.“ Im Übrigen gehe es ja nicht nur um die rein körperlichen Folgen, sondern auch um die psychischen. „Ohrfeigen sind völlig unangemessen.“ Gestresste oder überforderte Eltern, denen in der Wut die Hand ausrutscht, müssen trotzdem nicht gleich befürchten, dass sie rechtlich belangt werden. „Ohrfeigen sind zwar auch Körperverletzungen“, sagt Paula Honkanen-Schoberth, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes (DKSB). „Sie gehören allerdings zu den sogenannten Antragsdelikten.“ Es muss also jemand einen Antrag auf Strafverfolgung stellen. Doch für die Familientherapeutin „geht es nicht darum, die Eltern zu bestrafen“. Meistens seien sie „überfordert oder in einer ohnmächtigen Wutsituation, wenn sie ihre Kinder schlagen, und bereuen es hinterher“. Deshalb sei es „sehr wichtig, dass Eltern lernen, wie sie anders als durch Ohrfeigen oder Schläge ihre Kinder erziehen können.“ Hierbei unterstütze der Kinderschutzbund sie beispielsweise durch spezielle Elternkurse. Aus Sicht des DKSB ist das auch dringend nötig. Eine Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2011 habe leider gezeigt, „dass immer noch viele Eltern Klapse auf den Po und Ohrfeigen bei kleinen Kindern als Erziehungsmethoden nutzen – das ist alarmierend.“ Auch zu Ohrfeigen neigende Eltern können etwas tun, um künftig anders als impulsiv und gewaltsam zu handeln. „Ganz wichtig ist, dass die Eltern sich hinterher bei ihren Kindern entschuldigen und zugeben, dass sie gerade ihre Beherrschung verloren haben.“ Außerdem gebe es seit 2001 bundesweit das kostenlose und anonyme Elterntelefon des Vereins „Nummer gegen Kummer“ (Telefonnummer: 0800-1110550, Infos im Netz unter www.nummergegenkummer.de). Der Ansatz der Beratung dort: „Die Wut darf nicht überschwappen und in Gewalt münden – hier gilt es vorzubeugen“, sagt Honkanen-Schoberth. „Eine Methode ist, die eigene Hand festzuhalten, wenn sie sich zum Schlagen hebt.“ Dazu könne man dann ruhig laut und deutlich sagen: Ich bin so sauer, dass ich explodieren könnte – aber ich tue es nicht, weil das keine Lösung ist.

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