Neustadt „Niederschmetternd für die Werke“

Der Prozess der Werke gegen vier Eigentümergemeinschaften läuft am für Kartellrechtsverfahren zuständigen Landgericht Mainz.
Der Prozess der Werke gegen vier Eigentümergemeinschaften läuft am für Kartellrechtsverfahren zuständigen Landgericht Mainz.

Die Gemeindewerke führen vor dem Landgericht Mainz derzeit einen Prozess gegen vier Eigentümergemeinschaften aus dem Baugebiet „Südlich der Rosenstraße“. Dabei geht es um die Preisgestaltung der Gemeindewerke für die Nahwärmeversorgung. Einen Mitbewerber für die Energieversorgung in dem Baugebiet gibt es nicht. Der Gemeinderat hatte 2008 entschieden, dass die Werke ein Nahwärmeversorgungsnetz für das Gebiet aufbauen. Mit knapper Mehrheit war beschlossen worden, dass jeder Haushalt ans Nahwärmenetz angeschlossen werden muss. Viele Bewohner kritisierten schon von Beginn an, dass sie für die Nahwärme viel höhere Preise zahlen müssten, als dies bei einer anderen Art der Energieversorgung der Fall wäre. Seit 2011 zahlen mehrere Bewohner des Gebiets nur noch den Preis, der anfiele, wenn sie ihre Energie anderweitig beziehen könnten. Wie die RHEINPFALZ mehrfach berichtete, haben die Gemeindewerke deshalb vier Eigentümergemeinschaften verklagt. Inzwischen gebe es Klagen gegen zehn weitere Kunden der Gemeindewerke, sagt Mathias Hauber, Rechtsanwalt der Beklagten. Tobias Brandt, Geschäftsführer der Gemeindewerke, will auf Anfrage der RHEINPFALZ nicht sagen, mit wie vielen Kunden aus dem Baugebiet die Gemeindewerke juristische Verfahren führen. Er kritisiert, dass der Anwalt Zahlen nennt. Auch macht Brandt keine Angaben dazu, wie viele Kunden die Gemeindewerke in dem Baugebiet haben. Wie berichtet, führen die Werke auch Verfahren gegen Bewohner des Gebiets, die sich dem Anschluss- und Benutzungszwang für Nahwärme entzogen haben, indem sie anderweitig ihre Energieversorgung sichern. In dem Prozess gegen die Eigentümergemeinschaften, der an der für Kartellrechtsverfahren zuständigen 9. Zivilkammer des Landgerichts Mainz geführt wird, ging es ursprünglich nur um die Forderungen der Gemeindewerke aus den Jahren 2011 und 2012. Inzwischen ist nach Angaben von Hauber das Jahr 2013 einbezogen worden. Über die Klagen der Gemeindewerke wegen der Rechnungen für die folgenden Jahre werde noch nicht verhandelt. Das gelte auch für die Klagen der Werke gegen weitere Kunden aus dem Gebiet. Hauber will belegen, dass die Preisforderungen der Werke für Nahwärme überhöht seien und dass seine Mandanten deshalb zurecht einen Teil ihrer Rechnungen nicht bezahlten. Die Werke hatten sich dagegen gewehrt, ihre Preiskalkulation offenzulegen. Doch ohne Erfolg: Im Dezember 2015 wurden sie von den Mainzer Richtern dazu verurteilt, gegenüber den Beklagten darzulegen, wie die Preise für Nahwärme kalkuliert werden. Ein von den Beklagten beauftragter Gutachter kam zu dem Schluss, dass die Kalkulation „unvollständig“ und „nicht nachvollziehbar“ sei. Das Gericht entschied, dass ein anderer Gutachter mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt werden soll und die Beklagten für die Gutachterkosten einen Vorschuss von 15.000 Euro zahlen sollen. Das hätten seine Mandanten getan. Daraufhin habe das Gericht einen Gutachter beauftragt, so Hauber. „Das Ergebnis ist niederschmetternd für die Gemeindewerke“, sagt der Anwalt. Der Gutachter sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Preise, die die Gemeindewerke fordern, um 100 Prozent höher seien, als andere Anbieter für vergleichbare Leistungen fordern würden. Der Gutachter habe die Preisforderungen für mehrere Jahre überprüft und sei immer zu dem gleichen Ergebnis gekommen, berichtet Hauber. Unter anderem habe der Gutachter festgestellt, dass bei den Kalkulationen teils zu hohe Gaspreise angesetzt worden seien. Brandt teilt auf Anfrage mit, dass er sich zu dem Gutachten nicht äußern werde. Der Anwalt der Werke habe dem vom Gericht bestellten Gutachter nun Befangenheit vorgeworfen und beantragt, diesen zu entpflichten und das Gutachten nicht zu berücksichtigen, berichtet Hauber. Das bestätigt die Pressesprecherin des Landgerichts Mainz auf Anfrage. Die Kammer müsse nun über das Befangenheitsgesuch entscheiden, so die Sprecherin des Landgerichts, Karola Krause. Falls der Antrag zurückgewiesen wird, hätten die Werke die Möglichkeit, gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberlandesgericht Koblenz einzulegen. Falls der Sachverständige rechtskräftig als befangen eingestuft werde, müsse er entpflichtet und ein neuer Sachverständiger bestellt werden, der dann ein neues Gutachten erstellen werde.

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