Kreis Germersheim Kreis Germersheim wegen Datenpanne verwarnt

Brechtel wollte vom rheinland-pfälzischen Integrationsministerium, dass der Abschiebestopp gegen fünf Afghanen aufgehoben wird,
Brechtel wollte vom rheinland-pfälzischen Integrationsministerium, dass der Abschiebestopp gegen fünf Afghanen aufgehoben wird, von denen aus Sicht des Landrats »eine nicht unerhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht«. Das Foto zeigt abgelehnte Asylbewerber, die ein Flugzeug zur Rückführung besteigen.

Die Kreisverwaltung wird vom Datenschutzbeauftragten des Landes zwei Mal verwarnt. Die Gründe: Der Umgang mit Daten von Asylbewerbern. Der Kreis hat eine andere Rechtsauffassung und legt gegen die Verwarnungen Widerspruch ein.

Die Listen, die Landrat Fritz Brechtel (CDU) Ende Juli verschickte, hatten es in sich: Eine trug den Titel „Asylbewerber und ehemalige Asylbewerber mit Straftaten“. Aufgelistet waren 14 Fälle. Wer wissen wollte, um wenn es sich handelt, musste nur weiterblättern. Auf einer zweiten Liste waren Namen, Alter und Wohnort der Männer aufgeschlüsselt. Das Schreiben mit den Listen ging zur Kenntnis an die Landtags- und Bundestagsabgeordneten der Südpfalz – mit Ausnahme der AfD. Und auch noch an den rheinland-pfälzischen und den deutschen Landkreistag. Der RHEINPFALZ liegen die Listen vor.

Landesamt kritisiert „Datenpanne“

Eigentlicher Adressat des Schreibens war das rheinland-pfälzische Integrationsministerium. Anlass war, dass Brechtel der Landesregierung fünf Afghanen nennen wollte, von denen seiner Meinung nach „eine nicht unerhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht“. Brechtel forderte, dass der Abschiebestopp für Afghanen aufgehoben wird. „Nach unseren Ermittlungen war (...) die Übermittlung der Daten Asylbegehrender an das Ministerium in einem Teil der Fälle nicht erforderlich“, stellt das Landesamt für Datenschutz fest. Der Rückführungsvorbehalt, gegen den Brechtel sich wandte, betreffe lediglich afghanische Asylbegehrende, aufgeführt wurden aber auch Menschen anderer Nationalität. Ihnen allen werden schwere Straftaten vorgeworfen beziehungsweise nachgewiesen. Den Versand der Namensliste an Parlamentsabgeordnete und den Landkreistag betrachtet das Landesamt als „Datenpanne“. Die Kreisverwaltung habe zwar zeitnah die Löschung/Vernichtung der Daten veranlasst. Die Betroffenen seien aber nicht wie vorgeschrieben darüber informiert worden. Die Kreisverwaltung ist dagegen weiter der Meinung, dass sie die Liste mit den Namen aller im Zusammenhang mit schweren Straftaten aufgefallenen Asylbewerber an das Ministerium schicken durfte. Es gehe darum, sich im Interesse der Sicherheit der Bürger einen Überblick über die Situation im Landkreis Germersheim zu verschaffen, argumentiert Landrat Fritz Brechtel: „Wenn es nun uns als zuständiger Behörde untersagt wird, dem zuständigen Ministerium eine Namensliste von straffällig gewordenen Asylbewerbern zusammenzustellen, dann mutet das schon bizarr an.“ Zudem habe Kandel gezeigt, wie durch die Tat eines Einzelnen das Thema „Flüchtlinge“ negativ besetzt werden könne. „Bei uns leben viele Asylbewerber und Flüchtlinge. Die übergroße Mehrzahl ist unauffällig und integrationswillig“, so Brechtel. Verwarnt wird die Kreisverwaltung auch wegen einer Umfrage Mitte August bei den Sozialämtern der Verbandsgemeinden und Städte im Kreis. Gefragt wurde nach Namen und Adressen von Asylbewerbern, die „auffällig, unberechenbar beziehungsweise gewalttätig“ sind. Weiter wollte die Kreisverwaltung wissen, wie mit „diesen Personen“ umgegangen wird („Polizeieinsätze, Ordnungsamt, Sanktionen“) und wie die Mitarbeiter der Verwaltung geschützt werden. Diese Umfrage lasse sich zwar grundsätzlich mit den Aufgaben der Kreisverwaltung als Ausländerbehörde rechtfertigen, so der Landesdatenbeauftragte: „zum Beispiel hinsichtlich notwendiger Sicherheitsvorkehrungen oder einer anderen Verteilung auf die Gemeinden.“ Dazu sei aber im ersten Schritt eine personenbezogene Erhebung nicht nötig – deshalb die Verwarnung. „Unabhängig davon, dass das Merkmal ,auffällig’ zu unbestimmt ist, um gegebenenfalls Eingriffe darauf zu stützen, wären für die angedachten Maßnahmen statistische Angaben über Zahl, Nationalität etc. ausreichend gewesen“, so das Datenschutzamt. Gegen diese Verwarnung erhebt der Kreis Klage, um prüfen zu lassen, ob hier tatsächlich ein zweistufiges Verfahren notwendig gewesen wäre. Es gehe um Rechtssicherheit für die Kreisverwaltung, so Brechtel.

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