Rheinland-Pfalz Kommunalwahl: Was passiert, wenn es keinen Wahlvorschlag gibt?

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Bei der Kommunalwahl 2014 haben die Wähler der Gemeinde Erlenbach (Landkreis Südwestpfalz) einen leeren Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats erhalten.

Hat in einer Gemeinde gar keine politische Gruppierung einen Wahlvorschlag (eine Kandidatenliste) aufgestellt, oder hat nur eine einzige Gruppierung Kandidatenvorschläge eingereicht, so wird dort die Mehrheitswahl angewendet (im Gegensatz zur Verhältniswahl).

Der Wähler darf Namen auf dem Stimmzettel eintragen

Die Wähler dürfen in diesem Fall selbst Namen auf ihren Stimmzettel schreiben – dabei können sie die Kandidatenliste ergänzen, wenn ein Wahlvorschlag vorliegt; oder sie füllen einen leeren Stimmzettel mit Namen von Mitbürgern, wenn überhaupt kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde. In beiden Fällen dürfen nur so viele Namen eingetragen werden, wie es Plätze für Ratsmitglieder gibt. Wählbar sind alle Wahlberechtigten – also Deutsche oder EU-Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet leben. Bei der Mehrheitswahl bekommen diejenigen einen Ratssitz, die die meisten Stimmen bekommen haben – sofern sie die Wahl annehmen. |sba Zurück zur Übersicht: So funktioniert der Kreuzchen-Marathon Zurück zum Dossier: #pfalzwahl19-wissen

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