Sport Hass-Plakate gegen Hopp: Urteil hätte härter ausfallen können

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Das ist eine Ansage, mehr nicht. Das DFB-Sportgericht verurteilte Borussia Dortmund am Freitag wegen der Vorkommnisse im Bundesliga-Spiel bei der TSG 1899 Hoffenheim zu einem Ausschluss seiner Fans in den nächsten drei Gastspielen im Kraichgau, sollten sich die BVB-Fans bis zum Ende der Bewährungsfrist am 30. Juni 2022 erneut etwas zu Schulden kommen lassen. Zudem muss der Klub eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Das Urteil ist hart, hätte aber noch härter ausfallen können. Der BVB ist noch glimpflich davon gekommen. Denn mit den Verunglimpfungen des Hoffenheimer Mehrheitsgesellschafters muss endlich Schluss sein.

Banner ist geschmacklos und nicht zu akzeptieren

Dietmar Hopp ist eine Persönlichkeit. Er hat sich entschieden, den Fußball-Klub, in dem er selbst in seiner Jugend spielte, zu fördern. Das ist seine Sache. Die Jugend, die Jugendförderung, liegt ihm besonders am Herzen. Apropos Herzen: Für ein innovatives Herzzentrum am Universitätsklinikum Heidelberg gab die Stiftung des SAP-Mitbegründers vergangene Woche 100 Millionen Euro, seine größte Einzelspende in 23 Jahren. Auch das muss man wissen. Das Sportgericht ahndete mit dem Urteil die Vorfälle am 22. September, als Dortmunder Fans Hoffenheims Mäzen Hopp wüst beschimpft und ein etwa zehn mal zehn Meter großes Banner ausgerollt hatten, welches das Konterfei des 78-Jährigen hinter einem Fadenkreuz zeigte. Das war geschmacklos und ist nicht zu akzeptieren. Dass BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke am vergangenen Samstag im ZDF-Sportstudio süffisant anmerkte, das sei nicht der BVB-Ordnungsdienst gewesen, sondern der von Hoffenheim, nützt der ganzen Angelegenheit recht wenig. Das war zynisch.

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