Rheinpfalz Flüchtlingspaten sollen zahlen

Der Mainzer Arzt Gerhard Trabert betreibt mit seinem Verein „Armut und Gesundheit in Deutschland“ auch eine medizinische Ambulan
Der Mainzer Arzt Gerhard Trabert betreibt mit seinem Verein »Armut und Gesundheit in Deutschland« auch eine medizinische Ambulanz für Obdachlose.

Jobcenter in Rheinland-Pfalz fordern in 44 Fällen Geld von Flüchtlingshelfern. Ein Arzt aus Mainz sieht sich mit bundesweiten Forderungen von insgesamt 39 000 Euro konfrontiert.

Jobcenter in Rheinland-Pfalz haben seit 2017 in 44 Fällen Geld von Flüchtlingspaten gefordert, die mit einer Bürgschaft den Familiennachzug von Geflüchteten ermöglicht haben. Im Saarland seien zehn Forderungen geltend gemacht worden. Das teilte die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit mit. Seit einer Anweisung des Bundessozialministeriums vom 16. März sind diese Forderungen auf Erstattung von Sozialleistungen der Jobcenter allerdings ausgesetzt – Bürgen werden zwar weiter angeschrieben, aber es werden keine Mahnungen verschickt. Die Flüchtlingsunterstützer haben sich in einer Erklärung verpflichtet, die Kosten für den Lebensunterhalt für Asylbewerber zu tragen. Einzelpersonen, Kirchengemeinden oder Vereine haben so vor allem Flüchtlingen aus Syrien den direkten Weg nach Deutschland geebnet – ohne die mühsamen Umstände einer Flucht mit illegalen Grenzüberschreitungen.

Finanziell existenzielle Krise droht

Unter den Empfängern von Zahlungsaufforderungen der Jobcenter ist auch der Mainzer Arzt Gerhard Trabert. Das Jobcenter Gießen fordert nach Traberts Angaben 10.000 Euro, das in Rendsburg in Schleswig-Holstein 15.000 Euro und das in Mainz 14.000 Euro. Insgesamt hat Trabert, wie er sagt, acht Verpflichtungserklärungen unterzeichnet, um Flüchtlingen eine ungefährdete Ausreise zu ermöglichen. Wenn er nun in allen acht Fällen belangt werde, würde dies für ihn persönlich eine finanziell existenzielle Krise bedeuten, sagt Trabert. In dem Mainzer Fall habe die syrische Frau eines Architekten 2014 ihre Eltern und Geschwister aus der nordsyrischen Stadt Kamischli zu sich holen wollen, erklärt Trabert. Dort habe es damals heftige Kämpfe mit der Miliz des selbst ernannten „Islamischen Staats“ gegeben. Die Ausländerbehörde habe die Genehmigung zur Einreise abgelehnt. Daraufhin unterzeichnete Trabert zusammen mit dem Architekten im Frühjahr 2015 die Verpflichtungserklärung. So konnte die Familie 143 Tage später aus der Kriegsregion nach Mainz kommen. Der Asylantrag der Familienangehörigen wurde angenommen. „Für uns war klar: Wenn es eine Anerkennung gibt, hat sich der Status geändert“, sagt Trabert. Und 2013 gab es eine Anweisung des Integrationsministeriums in Mainz, wonach sich die Haftung aus einer Verpflichtungserklärung nur auf die Zeit bis zum Asylantrag erstreckt. Über die Klage Traberts gegen die Zahlungsaufforderung muss nun das Verwaltungsgericht Mainz befinden.

"Ich stehe zu meiner Entscheidung"

„Bei dem momentanen Klima in Deutschland ist zu befürchten, dass alle belangt werden, die diese Erklärung unterzeichnet haben“, sagt Trabert. „Aber ich bereue das nicht und stehe weiter zu dieser Entscheidung und muss dann vielleicht die Konsequenzen tragen, wenn der Staat sich dieser Verantwortung entzieht.“ Er habe bereits zahlreiche Angebote zur Unterstützung bekommen, sagt der Sozialmediziner. „Wenn es so weit kommt, dass wir bezahlen müssen, müssen wir uns zusammenschließen und die Unterstützung organisieren.“ Die Anweisung des Bundessozialministeriums zur Aussetzung der Forderungen wurde begründet mit einer damals noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über einer Beschwerde des Jobcenters Bonn, die inzwischen abgewiesen wurde. Es ging um die Nichtzulassung der Revision, die das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigt hat. Eine neue Anweisung aus dem Bundessozialministerium, wie mit den Forderungen verfahren werden soll, gebe es noch nicht, sagt die Sprecherin der Arbeitsagentur.

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