Rheinpfalz Blut am Hemd - Wenn Globalisierung Menschenleben kostet

„Mein Sohn war erst 18.“ Saeeda Khatoon hat ihr einziges Kind im Feuer der Textilfabrik Ali Enterprises verloren. Sie klagt gege
»Mein Sohn war erst 18.« Saeeda Khatoon hat ihr einziges Kind im Feuer der Textilfabrik Ali Enterprises verloren. Sie klagt gegen die deutsche Firma Kik.

In Pakistan brennt eine Kleiderfabrik und in Deutschland wird ein Discounter verklagt: Der Prozess gegen KiK könnte Geschichte schreiben.

Es war ein Inferno: Am 11. September 2012 um 18.30 Uhr brach Feuer aus in der pakistanischen Textilfabrik Ali Enterprises. Binnen neun Minuten waren alle drei Stockwerke und das Untergeschoss mit dichtem Rauch gefüllt. Nach 30 Minuten war das Gebäude ausgebrannt. 258 Menschen schafften es nicht mehr nach draußen und verbrannten oder erstickten im Rauch. Man kann sich Videos von Verzweifelten ansehen, die sich aus Fenstern im zweiten Stock hangeln, weil das einzige Treppenhaus voll Rauch und Feuer ist. Der Brand war nach pakistanischen Ermittlungen von Kriminellen gelegt worden. Doch die Angehörigen der Opfer sind überzeugt, dass ein korrekter Brandschutz die meisten Leben gerettet hätte. Notausgangstüren, die sich nicht öffneten, und vergitterte Fenster hätten den hohen Blutzoll gefordert.

Wirtschaftliche Chancen

Drei Hinterbliebene und ein Verletzter sind mit Unterstützung von Menschenrechtsorganisationen in Deutschland vor Gericht gezogen. Nicht gegen Ali Enterprises – diese Verfahren liefen in Pakistan. Nein, sie fordern vom Bekleidungsdiscounter Kik je 30.000 Euro Schmerzensgeld. Kik war der Hauptauftraggeber der Unglücksfabrik. Zwei Drittel der dort produzierten Kleidungsstücke gingen nach Deutschland. Der Prozess vor dem Landgericht Dortmund hat diese Woche begonnen. Kann sein, dass er im Januar schon vorbei sein wird, wenn die Richter entscheiden, ob der Vorgang verjährt ist. Geht der Prozess aber weiter, würde in Dortmund rechtliches Neuland betreten. Können Firmen haften für etwas, das bei einem fernen Lieferanten passiert ist? Unser Spielzeug kommt heute aus China, unsere T-Shirts und Jeans werden in Pakistan, Bangladesch oder Kambodscha genäht. Die globale Arbeitsteilung verändert das Schicksal von Branchen und von Staaten. In Bangladesch zum Beispiel erwirtschaftet die Textilindustrie rund 80 Prozent der Exporterlöse und beschäftigt mehr als 4 Millionen Menschen. Dabei ist nichts nur schwarz oder weiß. Globalisierung schafft wirtschaftliche Chancen für Entwicklungsländer und Jobs für Frauen – vor allem in der Textilindustrie. Schritt für Schritt bessern sich häufig sogar die Arbeitnehmerrechte in den betroffenen Ländern.

"Organisierte Unverantwortung"

Richtig ist aber auch: Oft werden Löhne bezahlt, die zum Leben nicht ausreichen, die Arbeitszeiten sind häufig übermäßig lang und manche Arbeiter hantieren ungeschützt mit Chemikalien. Es gibt in Niedriglohn- und Rohstoffländern Kinderarbeit, Landraub, starke Umweltverschmutzung. Die Rechtsanwältin Miriam Saage-Maaß von der Berliner Menschenrechtsorganisation ECCHR, die die Kik-Kläger unterstützt, nennt globale Produktionsketten „Systeme der organisierten Unverantwortung“. Seit einem Jahrzehnt, spätestens aber seit den verheerenden drei Fabrik-Katastrophen  in Asien, durch die Blut an unseren T-Shirts klebt, treibt die Verantwortungsfrage Regierungen und Konzerne verstärkt um. Das Ergebnis ist eine fast schon unübersehbare Anzahl an unverbindlichen Leitlinien, biegsamen Regeln und allerlei freiwilligen Bündnissen.

Verantwortung kostet Geld

In diesen Tagen bekommen alle deutschen Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten Briefe von der Bundesregierung. Der 2016 von ihr beschlossene „Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte“ soll bis 2020 die vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeten „Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ umsetzen, die allerdings kein bindendes Völkerrecht darstellen. Die Bundesregierung erwartet von den Unternehmen erstens, ein internes Verfahren zu etablieren, um Menschenrechtsprobleme bei sich selbst oder Lieferanten überhaupt zu erkennen, zweitens einen Maßnahmenkatalog, um Problemen abzuhelfen, und drittens Beschwerdewege, damit Arbeitnehmer Missstände melden können. Ehrgeizig, aber zahnlos, nannte das Deutsche Institut für Menschenrechte den Aktionsplan vor zwei Jahren. Wenn ein Unternehmen ernsthaft Verantwortung tragen will, kostet das Geld, aber es sichert auch die Reputation. Der Daimler-Konzern ist ein gutes Beispiel. Er hat ein eigenes Menschenrechtsprogramm mit Risikoidentifizierung, Beschwerdemanagement, Fortschrittsplänen und Überwachung entwickelt, für das er viel Lob erhält. So ist es Voraussetzung für einen Liefervertrag für Batteriezellen bei Mercedes-Benz Cars, dass der Lieferant die gesamte Lieferkette offenlegt und sich verpflichtet, seine Standards auch von seinen eigenen Lieferanten zu fordern.

"Textilbünbnis" mit enttäuschendem Ergebnis

Aktionspläne und nationale Bündnisse sind der Versuch von Regierungsseite, die Wirtschaft zum Handeln zu bringen, ohne sie gleich gesetzlich zu zwingen. Auch das von Entwicklungsminister Gerd Müller 2014 ins Leben gerufene Textilbündnis ist ein solcher Versuch: Dort sitzen Regierung, Unternehmen, Verbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen an einem Tisch, um Arbeitsbedingungen bei Lieferanten zu verbessern und giftige Chemikalien aus Fabriken zu verbannen. Nach vier Jahren Arbeit ist das Ergebnis enttäuschend: Immer mehr Firmen und Organisationen verlassen das Bündnis. Hatte es vor zwei Jahren noch 200 Mitglieder, sind es heute 130 – und diese repräsentieren nur knapp die Hälfte des Marktes. Ein Grund für den Schwund ist, dass es langsam ernst wird im Bündnis: Dieses Jahr sind die Mitglieder erstmals verpflichtet, ihre Maßnahmepläne zu veröffentlichen. Kleinere Unternehmen fühlen sich von der Bürokratie überfordert. Doch auch große Firmen wie Peek & Cloppenburg oder Zalando sucht man im Bündnis vergebens.

Kik zahlte freiwillig

Zalando ist mit seinem Z-Label stattdessen bei ACT, einem internationalen Bündnis, gemeinsam mit Namen wie H&M, Primark oder C&A. Die ACT-Mitglieder verlangen von kambodschanischen Vertragsfirmen bessere Löhne und bieten dafür Hilfen, die Mitarbeiter fortzubilden und mit modernen Techniken die Produktion zu steigern. ACT ist nicht das einzige Bündnis dieser Art. Seit Mai 2013 arbeiten mehr als 200 internationale Textilfirmen und Gewerkschaften im „Accord“ in Bangladesch zusammen für mehr Gebäudesicherheit. Kik trat dem Accord sehr früh bei. Es gehört seit der Brandkatstrophe in Karatschi zu den engagiertesten deutschen Textilfirmen. Denn auch im Fall Kik gibt es kein einfaches Schwarz und Weiß. Kurz nach dem Brand hatte Kik an Opfer und Hinterbliebene eine Million US-Dollar Soforthilfe gezahlt und 2016 nochmals 5,15 Millionen Dollar – freiwillig. Eine rechtliche Haftung, wie sie jetzt im Dortmunder Prozess im Raum steht, will Kik aber nicht anerkennen. Vier Audits, also Revisionen durch externe Prüfer, habe man bei Ali Enterprises durchführen lassen. Und drei Wochen vor dem Brand habe die Fabrik das renommierte Zertifikat SA8000 erhalten.

Schwierige Kontrolle

In der Tat gibt es eine Haftung von Unternehmen für ihre Zulieferer nach deutschen Recht nicht – und ob sie das Landgericht Dortmund nach pakistanischem Recht konstruieren wird, ist offen. Nach den Regeln des Internationalen Privatrechts wendet das Gericht pakistanisches Recht an, weil der Unfall dort passiert ist. Unabhängig vom Prozessausgang zeigt der Fall Kik aber, wo die konkreten Schwierigkeiten im System der globalen Arbeitsteilung liegen. Kik hat weltweit 400 Zulieferer. Textilfirmen in Entwicklungsländern beschäftigen aber häufig Unterfirmen oder Arbeitsvermittler, die die Arbeit informell an Heimarbeiter vergeben. Wie soll der Auftraggeber in Deutschland all diese Teile seiner Lieferkette kontrollieren? Schließlich ist schon die Kontrolle seines direkten Vertragspartners ein Kapitel für sich. Firmen vor Ort für ferne Auftraggeber zu prüfen, ist in Entwicklungs- und Schwellenländern ein gutes Geschäft geworden; wie fähig die Prüfer sind und ob sie vor Ort gar in Korruptionssystemen stecken, weiß man oft nicht. Im Fall von Ali Enterprises hatte die Verleiherin des Zertifikats SA8000 den Prüfauftrag an die italienische Firma Rina übergeben, die den Auftrag wiederum an einen asiatischen Vertragspartner weiterreichte. Die Belegfotos für das Zertifikat stammten laut Aussagen von Arbeitern gar nicht aus dem Hauptgebäude.

Anforderungen müssen zu bewältigen sein

Reichen bei solchen Zuständen freiwillige Bündnisse? Die Bundesregierung zeigt beim Nationalen Aktionsplan und beim Textilbündnis immer mehr Ungeduld und droht immer deutlicher: Wenn es mit der Freiwilligkeit nicht klappt, können wir auch Gesetze machen. Einfach würde es nicht, ein solches Sorgfaltspflichtgesetz zu formulieren – aber es sei auch nicht unmöglich, sagt Leonhard Hübner vom Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg, der zum Thema Unternehmenshaftung für Menschenrechtsverletzungen forscht. Er nennt Frankreich mit seinem Gesetz zu einem plan de vigilance von 2017 als Vorreiter in Europa. Nach dem französischen Gesetz beziehen sich die Sorgfaltspflichten der französischen Muttergesellschaften nicht nur auf Tochterfirmen, sondern auch auf Lieferanten – aber nicht auf deren Subunternehmen. Auch Hübner rät dazu, gesetzliche Anforderungen nicht zu weit auszudehnen. Sie müssten für die Unternehmen noch zu bewältigen sein. Außerdem, erinnert Hübner, gibt es noch andere Akteure auf dem Weltmarkt. Die kanadische Firma Talisman Energy beteiligte sich 1989 an einem multinationalen Ölkonsortium im Sudan, wo gerade ein Bürgerkrieg tobte. Nach schweren Vorwürfen, die Ölfirma habe Menschenrechtsverletzungen durch die sudanesische Regierung unterstützt, zogen sich die Kanadier zurück. Danach wurde das Projekt von Chinesen geführt. Ob sich die Menschenrechtslage vor Ort dadurch verbessert hat, erscheint ungewiss.

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