Rheinpfalz 13-Jähriger im Heim unter Bewachung

Ludwigshafen. Wo der 13-jährige unter Terrorverdacht stehende Deutsch-Iraker aus Ludwigshafen langfristig untergebracht wird, ist weiterhin offen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken hat am Freitag aus formalen Gründen einen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen aufgehoben, in dem die vorläufige Unterbringung des Jungen geregelt worden ist.

Das Amtsgericht hatte es Ende Februar aufgrund eines psychiatrischen Gutachtens abgelehnt, den 13-Jährigen weiterhin vorläufig in einer geschlossenen Psychiatrie unterzubringen. Der Gutachter war der Auffassung, dass der Junge dort nicht hingehöre. Das Gericht entschied daher, dass der 13-Jährige in einer „pädagogischen Einrichtung der Jugendhilfe“ unterkommen sollte (wir berichteten). Die Stadt hatte daraufhin Beschwerde gegen diesen Beschluss beim OLG eingelegt. Das städtische Jugendamt führte dabei vor allem Sicherheitsgründe an. Außerdem könnte der Junge in einer Klinik eingehender psychiatrisch untersucht werden. Nach Angaben von Jugendamtsleiter Jürgen May und Jugenddezernentin Cornelia Reifenberg (CDU) gibt es in Deutschland zudem kaum geeigneten Einrichtungen, die dem pädagogischen Anspruch der Jugendhilfe genügen und auch ausbruchsicher sind. Über 100 Einrichtungen sind mittlerweile angefragt worden, ob sie den Jungen aufnehmen – keine habe sich das bisher zugetraut, sagt May. Denn der 13-Jährige gilt als gefährlich. Das Kind soll im November einen Anschlag mit eine Nagelbombe auf den Ludwigshafener Weihnachtsmarkt geplant haben. Das Landeskriminalamt (LKA) soll zu einer anderen Einschätzung des Jungen gekommen sein als der vom Familiengericht eingeschaltete Gutachter. Nach RHEINPFALZ-Informationen geht das LKA davon aus, dass der Junge weiterhin eine Gefahr für sich und andere sei. Das Kind soll sich als Kämpfer für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) sehen und über das Internet extrem radikalisiert worden sein. Dass ein strafunmündiges Kind unter Terrorverdacht steht, ist laut Jugenddezernentin Reifenberg ein bundesweit einmaliger Fall. Rund zehn Behörden, Ämter und Ministerien in Rheinland-Pfalz suchen nach einer Lösung für die Unterbringung des Jungen. Da er unter 14 Jahre alt ist, scheiden sonst übliche Einrichtungen wie Jugendstrafanstalten aus. Die Zweibrücker Richter des OLG haben auch nicht weiterhelfen können. Sie entschieden gar nicht über die Beschwerde der Stadt und die Art der Unterbringung des Jungen. Stattdessen stellte das OLG fest, dass die Familienrichter in Ludwigshafen nicht mehr mit dem Rechtsmittel einer einstweiligen Anordnung über die weitere Unterbringung des 13-Jährigen entscheiden dürfen. Denn einstweilige Anordnungen seien zeitlich auf maximal drei Monate befristet. Und diese Frist sei abgelaufen. Aktuell befindet sich der Junge nach RHEINPFALZ-Informationen in einem Heim außerhalb von Ludwigshafen, wo er von Einsatzkräften der Polizei überwacht wird. Das Ludwigshafener Jugendamt spricht von einer „Übergangslösung“, bis über eine dauerhafte Unterbringung des Kindes entschieden wird. Nach Einschätzung eines OLG-Sprechers ist diese Übergangslösung rechtskonform. Mitte März soll das Amtsgericht in einem sogenannten Hauptsacheverfahren über die längerfristige Unterbringung des Jungen entscheiden. |mix

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