Rheinland-Pfalz Wie geht es am Flughafen jetzt weiter?

Das 28-köpfige Gremium entschied gestern über die Beihilfeverfahren einiger deutscher und französischer Flughäfen. Dortmund, Leipzig/Halle und Niederrhein-Weeze erhielten positive Bescheide, die Beihilfen wurden als EU-konform gewertet. Den Flughäfen wurde bescheinigt, dass sie eine echte Nachfrage bedienten und die Anbindung der Region verbesserten. Eine Entscheidungsvorlage zu Zweibrücken vom 11. Juli, in der steht, dass das Land Beihilfen zurückfordern müsse, war gestern nicht auf der Tagesordnung. Das Thema wurde nach den Worten einer Sprecherin der Wettbewerbskommission nicht behandelt. Die Landesregierung hatte auf ein Signal gehofft, mit dem der Insolvenzfall verhindert werden könnte, ein förmlicher Antrag war laut Dreyer aber nicht gestellt worden. Um den Betrieb fortzuführen müssten die Gesellschafter Zweibrücken frisches Geld zur Verfügung stellen. Dem Vernehmen nach reichen die Mittel noch bis in den August. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Negativentscheidung aus Brüssel darf aber keine neue Subvention ausgezahlt werden. Damit würde die Gesellschaft zahlungsunfähig und muss den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens stellen. Außerdem gilt der Flughafen dann als überschuldet, wenn die EU verlangt, dass das Land die mehr als 50 Millionen Euro Subventionen zurückfordert. Ja, voraussichtlich nach den Sommerferien befasst sich die Kommission mit weiteren Beihilfefällen der Luftbranche. Dabei muss sich die amtierende Kommission beeilen, denn ihre Amtszeit endet im Oktober. Ja. Am 11. Februar 2014 , kurz vor der endgültigen Verabschiedung der neuen EU-Flugleitlinien, entschied die Kommission, dass staatliche Fördergelder für den Flughafen Gdyna zurückgefordert werden müssten. Die Gelder verschafften dem Flughafen nach Auffassung der EU-Kommission einen ungerechtfertigten wirtschaftlichen Vorteil gegenüber anderen Flughäfen, insbesondere dem Danziger. Wenn keine entsprechende Nachfrage bestehe, dürften staatliche Beihilfen nicht zur Duplizierung der Flughafeninfrastruktur gewertet werden, hieß es in dem Bescheid. Die Flughafen-Geschäftsführung wollte gestern noch die letzte Sitzung der EU-Kommission vor der Sommerpause abwarten, in der Hoffnung, dass sie doch noch einem geordneten Verfahren zur Abwicklung der Flughafen Zweibrücken GmbH und der Flugplatz GmbH Aeroville Zweibrücken zustimmt. Dem ist nicht so. Heute soll nun die Eröffnung des Insolvenzverfahren wegen Überschuldung beim Amtsgericht Zweibrücken beantragt werden. Man plane auch noch den Winterflugplan, also nach Oktober, ab der Westpfalz zu fliegen, sagte der Sprecher von Tui Deutschland gestern. Für die Kunden gehe es sicher unverändert bis Oktober weiter, die Buchungen hätten Bestand. Sollte sich anderes ergeben, werde man den Kunden ein Alternativangebot machen. (kad/cps)

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