Panorama München: "Heidenspaß"-Party am Karfreitag

91-96637225.jpg

Warum an Karfreitag in München trotz Tanzverbots gefeiert werden darf.

Der Karfreitag ist der ernsteste aller christlichen Feiertage. Da darf von Gesetzes wegen nicht getanzt werden. Nur in München, da ist Party – mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts. Der Bund für Geistesfreiheit, der sich einen Humanismus ohne Religion auf die Fahnen geschrieben hat, hat sich das Recht zum fröhlich-humoristischen Feiern in durchaus provokativer Absicht erkämpft. Im November 2016, nach neunjährigem Rechtsstreit, sprachen die Richter das letzte Wort. Zwar sei ein gesetzlicher Ruheschutz für Feiertage legitim, urteilten sie. Nur seien die bayerischen Regelungen unverhältnismäßig streng, wenn sie just für den Karfreitag keine Ausnahmen zuließen. Denn die Weltanschauungsfreiheit gelte auch für Nichtchristen. Diese kriegen am Karfreitag nun ihren „Heidenspaß“. So heißt die Party, zu der der Bund für Geistesfreiheit und die Giordano-Bruno-Stiftung in das Münchner Oberangertheater einladen. Gut 250 Plätze gibt es dort; kann sein, dass diese nicht ausreichen, sagt Organisatorin Assunta Tammelleo. Man startet zu einem Zeitpunkt, an dem Christen der Todesstunde Jesu am Kreuz gedenken, also um 15 Uhr; und man tut es mit dem Film „Wer früher stirbt, ist länger tot.“ Abends gibt es Livemusik und Tanz. Aber Achtung: Eine kommerzielle karfreitägliche Lustbarkeit – wie sie laut Tammelleo in vielen Discos unter der Hand und gegen ein „scheinheiligerweise“ nicht eben abschreckendes Bußgeld stattfindet – haben die Richter nicht genehmigt. Freiheit gilt allein für die Weltanschauung; deshalb wollen die Münchner das Tanzbein aus strikt weltanschaulichen Gründen schwingen. Genehmigt hat die Party letztendlich das Münchner Ordnungsamt. Tammelleo sagt, es gebe keine Auflagen, hinter den man eine Schikane wittern müsste. Klar: Kein Partylärm soll nach draußen dringen. Aber die Sause darf beworben werden. Schließlich, so die Veranstalter, habe sie einen ernsten Hintergrund. Man müsse den Staat an das Gebot weltanschaulicher Neutralität erinnern.

x