Wirtschaft Geld zurück: Bis zum Jahresende noch Sparchancen bei den Steuern

Gesundheitsausgaben sind ab einer bestimmten Hürde absetzbar. Je mehr Rechnungen und je weniger Einkommen ein Steuerzahler hat,
Gesundheitsausgaben sind ab einer bestimmten Hürde absetzbar. Je mehr Rechnungen und je weniger Einkommen ein Steuerzahler hat, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Fiskus daran beteiligt.

«Ludwigshafen». In wenigen Wochen ist wieder völlig überraschend Weihnachten. Spätestens jetzt wird es auch Zeit für den Jahres-Schlussspurt in Sachen Steuern. Mit ein wenig Geschick und Strategie lässt sich bis zum Jahresende noch einiges Geld herausholen.

Dazu gehört vor allem, gezielt zu investieren, um steuerliche Sparchancen auszuschöpfen – wenn es das Konto hergibt. Das klinge erstmal paradox, zahle sich aber tatsächlich aus, wie Sigurd Warschkow, Rechtsanwalt und Leiter der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer in Gladbeck erläutert. Nur wer in einem Jahr besonders viel hinblättert für Krankheit, Pflege, für Handwerker oder den Job, kriegt Hilfe vom Finanzamt. Nicht ausgeschöpfte Steuervorteile sind mit dem Knallen der Sektkorken verloren. Deshalb kann es schlauer sein, bis zum Jahresende noch fix die Wände malern zu lassen oder einen Computer zu kaufen statt die Ausgaben aufs nächste Jahr zu schieben. Besonders interessant ist, dass sich das Finanzamt seit diesem Jahr viel stärker an Kosten für Krankheit oder Pflege beteiligen muss. Hier die lohnenswertesten Tipps: Helfer für daheim anheuern: Richtig viel Steuerersparnis ist mit Ausgaben rund um den Haushalt drin, zusammen bis zu 5710 Euro im Jahr. Die Kosten drücken direkt die Steuerlast. Beispiel Handwerker: Wer dieses Jahr schon ein paar Reparaturen daheim hatte, aber plant, bald die Wände streichen, die Küche modernisieren oder das Parkett abschleifen zu lassen, sollte das noch bis Silvester tun. 20 Prozent des Arbeitslohns von bis zu 6000 Euro dürfen abgesetzt werden, maximal also 1200 Euro im Jahr. Ist der Betrag ausgeschöpft, können größere Aufträge gesplittet und ins nächste Jahr geschoben werden. Absetzbar ist alles, was mit Renovierung, Erhalt oder Modernisierung zusammenhängt, allerdings nur Arbeitslohn, Anfahrt und Maschinenmiete. Auch die Reparatur von Waschmaschine, Geschirrspüler oder Computer daheim zählen. Rechnungen müssen vor Neujahr überwiesen sein. Außerdem absetzbar: Die Beschäftigung einer Haushaltshilfe, eines Gärtners, Fensterputzers, Altenpflege-, Umzugs- oder Schneeräumdienstes. 20 Prozent von bis zu 20.000 Euro Kosten dürfen in die Steuer, macht maximal 4000 Euro im Jahr. Wer seine Putzkraft oder die Köchin als Minijobber im Privathaushalt angemeldet hat, kann die dritte Sparchance abschöpfen, nämlich 20 Prozent der Lohnkosten, maximal 510 Euro. Krankheitskosten bündeln: Ob Spangen für die Kinder, Hörgerät, Bestrahlung, Zahnkronen oder Medikamente – es läppert sich einfach übers Jahr. Gesundheitsausgaben sind aber erst ab einer bestimmten Hürde absetzbar. Je mehr Rechnungen und je weniger Einkommen ein Steuerzahler hat, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich der Fiskus daran beteiligt. Wer 2017 schon viel für Behandlungen oder den Treppenlift habe ausgeben müssen, sollte den anstehenden Kauf der neuen Einlagen oder der Brille bis Silvester auch noch angehen, wenn es finanziell drin sei, rät Warschkow. Denn: Für Millionen Bürger ist das Absetzen von außergewöhnlichen Belastungen wie Krankheitskosten seit diesem Jahr deutlich leichter geworden (Az: Bundesfinanzhof VI R 75/14). Die Hürde der zumutbaren Eigenbelastung lässt sich jetzt früher überspringen, weil neu gerechnet wird. Zusammengezählt wird alles, was der Arzt verordnet hat und was von den Kassen nicht erstattet wird wie Rezeptzuzahlungen, Kuren, Massagen, Augenlasern, Therapien. Es kann sich sogar lohnen, eine Arztrechnung noch bis Silvester zu zahlen, obwohl die Behandlung 2018 weitergeht. „Die Neuregelung kann einen Steuervorteil von einigen hundert Euro bedeuten“, erläutert Isabel Klocke, Steuerexpertin beim Bund der Steuerzahler in Berlin. Steuerklasse verbessern: Viele Arbeitnehmer zahlen über das Jahr hinweg mehr Lohnsteuer als sie müssten, weil die Steuerklasse nicht mehr passt. Haben Ehe- oder eingetragene Lebenspartner etwa dieses Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen oder die Arbeitszeit reduziert, wird es Zeit für eine Optimierung der Lohnsteuerklassen. Ein Wechsel ist bis zum 30. November beim Finanzamt möglich und gilt rückwirkend für das ganze Jahr 2017. Bei unterschiedlich hohem Einkommen kann sich der Umstieg auf die Kombination III und V auszahlen. Bei Verheirateten und Verpartnerten landen damit monatlich bestenfalls sofort einige hundert Euro mehr Netto auf dem Konto. Sind beider Löhne etwa gleich hoch, bringt der Steuerklassenmix IV/IV den geringsten laufenden Lohnsteuerabzug. Mit der Steuerklasse IV/IV plus Faktor erspart sich das Paar die Steuernachzahlung. Wird der Wechseltermin verpasst, wirkt sich eine mögliche Ersparnis erst mit Verzögerung bei der Steuererklärung aus. Ein Wechsel kann auch viel Geld wert sein, wenn ein Partner 2018 voraussichtlich arbeitslos wird oder Nachwuchs in Planung ist. Die staatlichen Leistungen fallen dann höher aus. Freibeträge holen: Viele Arbeitnehmer mit regelmäßigen finanziellen Belastungen können sich über Freibeträge auf der elektronischen Lohnsteuerkarte mehr finanziellen Spielraum sichern. Zum Beispiel dann, wenn es um die Fahrten zum Arbeitsplatz oder die Fortbildung geht. Das kann monatlich einige hundert Euro mehr netto bringen, je nach Verdienst und Steuersatz. Auch hier ist der 30. November der letzte Termin für einen Antrag beim Finanzamt. In den Job investieren: Was sich jetzt noch rentieren kann, ist die gezielte Anschaffung von Arbeitsmitteln. Ob Computer, Aktentasche, Fachliteratur, neuer Schreibtisch – Hauptsache, es kommen für dieses Jahr über 1000 Euro an Ausgaben für den Job zusammen. So hoch ist der Pauschbetrag. Wer mehr ausgibt, kann die tatsächlich angefallenen Kosten ansetzen. Das drückt die Steuer, unabhängig von einem Arbeitszimmer zu Hause. Kostet ein Arbeitsmittel inklusive Mehrwertsteuer nicht mehr als 487,90 Euro, kann der Kauf sofort und in voller Höhe abgesetzt werden. Teureres lässt sich über Jahre verteilt abschreiben. Es kann sich steuerlich auch lohnen, die Gebühr für eine erst 2018 angesetzte Fortbildung oder ein berufliches Seminar bis Silvester zu überweisen. Vorauszahlungen machen: Privat Krankenversicherte mit Geld auf der hohen Kante sollten überlegen, ob sie bis Silvester schon die Beiträge für 2018 zahlen. Das geht, sogar bis zu 2,5 Jahre im Voraus. Es rentiert sich, wenn die Einkünfte dieses Jahr besonders hoch sind, etwa durch Boni oder Top-Umsätze, und wenn ein hoher Steuersatz gemindert werden soll. Dieser Kniff kann bis zu 2000 Euro und mehr sparen, je nach Beitragshöhe und Steuersatz. Im Voraus die Prämie für die Private Krankenversicherung zu zahlen, lohnt sich auch, wenn jetzt schon klar ist, dass 2018 deutlich weniger verdient wird wegen Elternzeit, Mutterschaft, einer Auszeit im Job oder schlechter Auftragslage. Sparchancen gibt es außerdem mit Sonderzahlungen noch 2017 zur Altersversorgung, etwa in die Rürup-Versicherung oder in ein Versorgungswerk. Solche Beiträge sind steuerbegünstigt. Nils erklärt

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