Wirtschaft Ceta tritt vorläufig in Kraft

Das Freihandelsabkommen mit Kanada ist weiter umstritten, hier eine Demonstration vor dem Parlamentsgebäude in Wien gestern.
Das Freihandelsabkommen mit Kanada ist weiter umstritten, hier eine Demonstration vor dem Parlamentsgebäude in Wien gestern.

«Brüssel». Heute tritt vorläufig das Freihandelsabkommen Ceta mit Kanada in Kraft. Es wird europäischen Unternehmen nach Einschätzung der EU-Kommission Einsparungen in Höhe von 590 Millionen Euro pro Jahr bringen.

Dies sei der Betrag, den Firmen bisher an Zöllen für Güter zahlen müssten, die nach Kanada ausgeführt würden, teilte die Behörde gestern in Brüssel mit. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sagte, das Abkommen habe „das Potenzial, Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Jobs anzukurbeln“. „Schon am ersten Tag des Inkrafttretens werden 98 Prozent aller Produktgruppen von Zöllen befreit sein“, schrieben Malmström und der kanadische Handelsminister François-Philippe Champagne in einem Gastbeitrag für die „Frankfurter Rundschau“. Hierzu zähle „alles von Industrieausrüstungen über medizinische Geräte bis hin zu Nahrungsmitteln und Bekleidung“. Die EU und Kanada hatten im vergangenen Jahr ihre Verhandlungen über das Ceta-Abkommen abgeschlossen. Endgültig kann es erst in Kraft treten, nachdem es von 38 nationalen und regionalen Parlamenten in den EU-Staaten ratifiziert wurde. Bisher ist die Ratifizierung erst in fünf der 28 EU-Länder abgeschlossen: Dänemark, Kroatien, Lettland, Malta und Spanien. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac warf der EU-Kommission und der Bundesregierung vor, Ceta über ein „undemokratisches Durchpeitschen“ vorläufig in Kraft zu setzen. Durch das Abkommen würden „demokratische Gestaltungsräume“ der EU-Länder eingeschränkt, warnte Attac. In der Landwirtschaft würden vor allem Kleinbauern unter Ceta leiden, „weil sich der Preisdruck verschärfen wird“. Der Start der vorläufigen Anwendung sei „ein schlechter Tag für Europa“, sagte die Vorsitzende der Grünen im Europaparlament, Ska Keller. Durch Ceta werde in die öffentliche Daseinsvorsorge eingegriffen und das in der EU geltende Vorsorgeprinzip aufgeweicht. Dieser Grundsatz lässt Verkaufsverbote und Rückrufe von Produkten auch zu, wenn wissenschaftliche Daten keine umfassende Risikobewertung zulassen. Gut sei „einzig, dass die hochproblematischen Schiedsgerichte vorerst ausgeklammert sind“, so Keller. „Ob ausländische Investoren gegen Staaten klagen können, hängt von der noch anstehenden Ratifizierung der EU-Staaten und damit auch der Zustimmung des deutschen Bundestags ab.“ Jetzt liege es an den Parlamenten der Mitgliedstaaten, „dieses Abkommen im Rahmen des Ratifizierungsprozesses zu stoppen“.

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