Rheinland-Pfalz Windrad-Plan ohne Ebertsheim

LUDWIGSHAFEN (jüm). Weite Teile der Vorder- und Südpfalz sollen für Windräder tabu bleiben. Das sieht der Entwurf des „Teilregionalplanes Windenergie“ für die Region Rhein-Neckar vor. Gestern hat die Versammlung des Regionalverbandes in Ludwigshafen beschlossen, das Papier offenzulegen. Dann werden betroffene Kommunen, Verbände, Behörden und Bürger Bedenken und Anregungen äußern können.

Das Thema Windenergie war aus dem Einheitlichen Regionalplan für Vorder- und Südpfalz, Nordbaden und Südhessen ausgekoppelt worden. Der Grund: Die drei berührten Länder Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz verfolgen unterschiedliche Konzepte. Seit dem vergangenen Monat liegt nun der Entwurf des Windenergie-Teilplanes für die gesamte Rhein-Neckar-Region vor. Danach ist in der Vorder- und Südpfalz unter anderem als „Ausschlussgebiet für regionalbedeutsame Windenergienutzung“ vorgesehen. Als regionalbedeutsam gelten Windräder ab einer Nabenhöhe von über 50 Metern. Ausgeschlossen sind solche Anlagen auf rheinland-pfälzischer Seite unter anderem in Naturschutzgebieten, in der Kern- und Pflegezone des Pfälzerwaldes sowie in landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften. Darüber hinaus werden in dem Planentwurf 15 Flächen in der Vorder- und Südpfalz als Vorranggebiete für Windenergie eingestuft. Zum Teil handelt es sich dabei um Areale, auf denen schon Windräder stehen. Wird eine Fläche als Vorranggebiet ausgewiesen, sind dort künftig alle Nutzungen ausgeschlossen, die mit der Windenergie nicht vereinbar wären. Die Verbandsgemeinde Grünstadt-Land hat sich dafür eingesetzt, zusätzlich eine 18,4 Hektar große Fläche südöstlich von Ebertsheim („Gemeindeberg“) als Vorranggebiet vorzusehen (wir berichteten am Dienstag). In der gestrigen Verbandsversammlung bekräftigte der Bad Dürkheimer Landrat Hans-Ulrich Ihlenfeld (CDU) seine Ablehnung: Diese Fläche liege im Naturpark Pfälzerwald. Windräder würden dem Schutzzweck des Naturparks widersprechen. Auch würden streng geschützte Vogelarten beeinträchtigt. Und schließlich würden bis zu 200 Meter hohe Windräder weit in die Rheinebene hinein sichtbar sein und das historische Bild der Burg Neuleiningen überprägen. Die SPD-Fraktion beharrte zwar darauf, das Ebertsheimer Areal als Vorranggebiet auszuweisen, doch lehnte die Mehrheit der Verbandsversammlung diesen Antrag ab. Ebenfalls umstritten sind Überlegungen, im Bereich des Taubensuhls mitten im Pfälzerwald eine größere Anzahl Windräder aufzustellen. Dieses Gebiet ist – wie zahlreiche weitere Bereiche in Vorder- und Südpfalz – im Teilregionalplan weder als Vorrang- noch als Ausschlussgebiet für Windenergie ausgewiesen. In diesen Fällen liegt die Entscheidung bei der jeweiligen Gemeinde, ob sie in ihrem Flächennutzungsplan solche Anlagen vorsehen möchte. Der Entwurf des Planes soll im Sommer verschickt werden, vorgesehen ist eine zehnwöchige Frist zur Stellungnahme. Danach werden die Bedenken und Anregungen geprüft und gegebenenfalls in den Plan eingearbeitet. Gibt es keine größeren Probleme, könnte die Versammlung den überarbeiteten Teilplan möglicherweise schon in ihrer Dezembersitzung beschließen.

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