Kreis Germersheim Stichwort: Erweitertes Führungszeugnis

Das Erweiterte Führungszeugnis enthält außer den persönlichen Daten wie ein Personalausweis auch Eintragungen über Vorstrafen und die zugrundeliegende Straftat. Führungszeugnisse werden von den Einwohnermeldeämtern der Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltungen ausgestellt. Beim Antrag muss Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden, außerdem die Bestätigung der ehrenamtlichen Arbeit durch den Verein. Dann wird keine Gebühr fällig. Die Führungszeugnisse für Ehrenamtliche bleiben in deren Besitz. Verantwortliche Vereinsvertreter dürfen lediglich Einsicht nehmen und müssen es dann zurückgeben. Die Dokumentation, wann in wessen Führungszeugnis Einsicht genommen wurde, muss sicher und für andere Vereinsmitglieder unzugänglich aufbewahrt werden. Alle fünf Jahre muss erneut ein Erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Ausländische ehrenamtliche Jugendbetreuer im Verein brauchen kein Führungszeugnis vorzulegen, weil deutsche Behörden für sie keines ausstellen dürfen. (tom)

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