Landau Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Raubmord

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Die 86-jährige Mörlheimerin, die in der Nacht auf den 19. Mai in ihrem Haus überfallen worden war, soll zu Tode getreten und geschlagen worden sein. Die Landauer Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Rumänen erhoben.

Der Fall hatte für großes Aufsehen gesorgt. Über den Tathergang war allerdings bislang in der Öffentlichkeit nichts bekannt. Nun sind die Ermittlungen abgeschlossen. Gestern brach die Staatsanwaltschaft Landau ihr Schweigen. Sie beschuldigt die 25 und 29 Jahre alten Männer aus Rumänien des Mordes und des gemeinschaftlichen Raubes mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung. Sie sollen mit äußerster Brutalität gegen die alte Dame vorgegangen sein. Die Staatsanwaltschaft sieht bei beiden Männern die Mordmerkmale der Habgier als bestätigt an, unterstellt dem 25-Jährigen zudem niedere Beweggründe. So soll sich das Verbrechen abgespielt haben: Die Männer verschaffen sich in der Nacht zum 19. Mai 2016 gewaltsam Zugang zum Anwesen der 86-Jährigen am Ortsrand, schlagen und treten auf sie ein, um Angaben über Hab und Gut zu erhalten, Bargeld und Schmuck. Dann durchsuchen sie das Haus, machen aber nicht genug Beute. Der 25-Jährige bestraft die Frau dafür mit weiteren Schlägen und Tritten gegen Kopf und Oberkörper. Die Täter machen sich aus dem Staub, obwohl die hilflose und erkennbar schwer verletzte Seniorin dringend einen Arzt braucht. Sie stirbt einige Stunden später an den massiven Verletzungen. Nach Mitteilung von Angelika Möhlig, Leitende Oberstaatsanwältin in Landau, hat der 25-Jährige eine Beteiligung an dem Verbrechen eingeräumt. Schließlich sind seine DNA-Spuren am Tatort gesichert worden. Der Mann bestreite aber, selbst zugetreten oder zugeschlagen zu haben. Der andere Mann schweigt. Beide sitzen bereits in Untersuchungshaft (wir berichteten mehrfach), der Jüngere war im Juni am Mannheimer Hauptbahnhof festgenommen, der Ältere Ende Oktober von Rumänien ausgeliefert worden. Als erstes hatte die Polizei eine 25-jährige Rumänin festgenommen, die zwar wegen anderer Delikte im Raum Frankenthal gesucht wurde, der aber eine Beteiligung im Fall Mörlheim nicht nachgewiesen werden konnte, so Möhlig. Nach Auskunft von Sprecher Rudolf Schelp wird das Landgericht Landau voraussichtlich bis Jahresende über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Im Februar könnten die Männer vor Gericht stehen. Das Strafgesetzbuch sieht eine lebenslange Freiheitsstrafe für Mord vor und eine lebenslange Haft oder eine Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren für Raub mit Todesfolge. Weil es in Mörlheim mehrere Einbrüche und Einbruchsversuche gegeben hatte, war die Bevölkerung nach dem grausigen Tod der Seniorin erst recht in großer Sorge um die Sicherheit im Dorf. Unter anderem trieb die Bürger die Frage um, ob ihr Ort von osteuropäischen Banden heimgesucht werde. Die Polizei fuhr vermehrt Streife, das Sicherheitsmobil machte Station auf dem Dorfplatz, und der Kontaktbeamte führte Einzelberatungen. |sas

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