Frankenthal Staatsanwalt fordert lebenslange Haft im Harthausen-Prozess

Die Staatsanwaltschaft Frankenthal hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten im Fall der verheerenden Brandstiftung in Harthausen (Rhein-Pfalz-Kreis) gefordert. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat der 41-jährige Mann auf dem Gelände des Gashandels Feuer gelegt, um den Gashändler, dessen Ehefrau sowie die Tochter und das Enkelkind des Paares zu töten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Franken versuchten Mord in vier Fällen vor. Darüber hinaus wird dem 41-jährigen das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und die Gesundheitsschädigung einer großen Anzahl von Menschen (17 Feuerwehrleute) zur Last gelegt. Der Mann hat nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Ende September 2013 auf dem Gelände eines Harthausener Gashändlers zwei Lastwagen angezündet und damit Explosionen ausgelöst, in dessen Folge 17 Feuerwehrmänner zum Teil schwer verletzt wurden und ein Schaden in Höhe von etwa 10 Millionen Euro entstand. Die Staatsanwaltschaft hat heute auch eine Option eingebaut, sollte das Gericht den Vorwurf des versuchten Mordes für nicht stichhaltig ansehen: Dann soll der Mann insgesamt 14 Jahre in Haft. Für die Mitangeklagte, die die Tatbeteiligung eingeräumt hatte, fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und neun Monaten. Angeklagt waren neben der Brandstiftung in Harthausen auch eine Brandstiftung im fränkischen Burgbernheim im Frühjahr 2013 und – im Falle des Mannes – auch gefährliche Körperverletzung. (snr)

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