Kreis Germersheim Staatsanwalt ermittelt – Wahlfälschung?

Der spektakuläre Ausgang der Bürgermeisterwahl in Bellheim beschäftigt jetzt die Staatsanwälte in Landau. Der leitende Oberstaatsanwalt Detlev Winter bestätigte gestern laufende Ermittlungen. Dem CDU-Kandidaten wurden 110 Stimmen seines Konkurrenten zugerechnet.

Es sei noch zu früh für eine abschließende Beurteilung. Die Polizei ermittle noch, sagte Winter. Der Landauer Oberstaatsanwalt rechnet gegen Ende der Woche mit ersten Hinweisen, ob sich ein starker Anfangsverdacht, der zu weiteren Ermittlungen führen würde, ergeben könnte. Bis jetzt gebe es nur die allerdings große Auffälligkeit im Wahlbezirk, so Winter. Wie die RHEINPFALZ am Freitag berichtete, hatte Amtsinhaber Tobias Baumgärtner (CDU) bei der Ortsbürgermeisterwahl in einen Briefwahlbezirk 110 Stimmen Vorsprung. Dieses Ergebnis war in dieser Deutlichkeit völlig gegenteilig zu allen anderen Wahlbezirken, wo fast überall Baumgärtner hinter Herausforderer Paul Gärtner lag. Deshalb hatte die Wählergruppe Adam (WGA) im Interesse ihres Kandidaten Gärtner die erneute Auszählung dieses Briefwahlbezirks beantragt. Diese Kontrollzählung ergab schließlich das gegenteilige Ergebnis. Die 110 Stimmen wurden Gärtner zugeschlagen. Diese Stimmen reichten ihm trotz dreier Kandidaten knapp zum Sieg im ersten Wahlgang. Die am Wahlsonntag bereits angekündigte Stichwahl entfällt. Was beim ersten Nachzählen am vergangenen Mittwoch noch vorsichtig als „Zählfehler“ tituliert wurde, scheint sich jetzt als versuchte Wahlfälschung herauszustellen. Der Strafrahmen dafür reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Gefängnis. Nach Informationen der RHEINPFALZ steht ein der CDU nahestehendes Ehepaar im Mittelpunkt der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Die Kreisverwaltung, die die Bellheimer Ortsbürgermeisterwahl als Aufsichtsbehörde prüft, hat sich hinten angestellt. Die Behörde warte das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen ab, sagte eine Sprecherin gestern auf Anfrage der RHEINPFALZ. Die Kreisverwaltung sei aktiv geworden, weil aus Bellheim Einsprüche von Wahlberechtigten gegen das ursprüngliche Ergebnis gekommen waren. Knappe Wahlergebnisse allein – wie etwa auch in Zeiskam, Hagenbach oder Hördt – seien nicht automatisch Grund für neue Auszählungen. Es gebe auch keine offizielle Fehlerquote, unterhalb derer ein Wahlergebnis toleriert wird, so die Sprecherin der Kreisverwaltung. (tom)

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