Speyer Schwimmkurs für Flüchtlinge an Burkini-Verbot gescheitert

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Sie kommen aus Somalia, Eritrea, Syrien und Iran. Elf Mädchen, die ohne ihre Familien aus ihren Heimatländern geflohen sind, leben derzeit in einer Mädchenwohngruppe in Schwegenheim. Sie wollen lernen in Deutschland zu leben. Und sie wollten schwimmen lernen. Im Bademaxx. Das Vorhaben ist an ihrer Badekleidung, dem Burkini, gescheitert.

„Es war wunderbares Sommerwetter. Im August. Wie geschaffen für einen Ausflug ins Schwimmbad.“ Gabriele Knuth-Scherer, Leiterin der Mädchenwohngruppe, berichtet von der fröhlichen Stimmung, mit der fünf 13- bis 17-Jährige und ihre zwei Begleiterinnen nach Speyer aufgebrochen seien. „Sie wollten sich nach Möglichkeiten für einen Schwimmkurs erkundigen“, so die Leiterin. Für zwei von ihnen hätten Betreuerinnen jeweils einen Burkini angeschafft. „Eng anliegend“, betont Knuth-Scherer. Das habe die Bademaxx-Schwimmmeisterin jedoch nicht als angemessene Badekleidung gelten lassen. „Sie hat die ganze Gruppe des Bademaxx verwiesen“, sagt Knuth-Scherer. Der Eintrittspreis sei erstattet worden. Die Mitarbeiterin habe die Burkinis als konventionelle Kleidungsstücke betrachtet, erklärt Stadtwerke-(SWS-)Pressesprecherin Sonja Daum dazu auf RHEINPFALZ-Nachfrage. Für das Personal sei der Unterschied nicht immer leicht zu erkennen. „Diese Problematik gab es jedoch schon lange vor der aktuellen Diskussion um Asylbewerber in Schwimmbädern. Auch viele Deutsche wurden schon gebeten, etwa ihre Bermuda-Shorts zu wechseln.“ Weder die Mädchen noch die Betreuerinnen hätten mit einer solchen Reaktion gerechnet, weist Knuth-Scherer auf frühere Besuche der Gruppe im Speyerer Kombibad hin, bei denen die Burkinis nicht beanstandet worden seien. „Der Burkini gilt im Bademaxx als Badekleidung“, bestätigt Daum. Das Personal sei über die Beschaffenheit des Kleidungsstücks informiert. „Leider gibt es dafür noch wenige einheitliche Regelungen. So kam es schon öfter vor, dass muslimische Frauen in Straßenkleidung oder Unterhosen schwimmen wollten, da sie keine Badekleidung dabei hatten. Aus hygienischen Gründen und Sicherheitsaspekten ist das Baden in konventioneller Kleidung in allen deutschen Badeeinrichtungen verboten – so auch im Bademaxx“, betont die SWS-Sprecherin. Erlaubt ist demnach charakteristische Badekleidung aus synthetischem Material, die sich nicht übermäßig vollsaugen kann und keine hygienischen Probleme für die Wasseraufbereitungsanlagen darstellt. Sie habe den Vorfall nicht hinnehmen wollen und telefonisch Kontakt mit einem zuständigen Mitarbeiter aufgenommen, schildert Knuth-Scherer Entsetzen der Mädchen nach ihrem Bad-Verweis. Der Mitarbeiter hat die Entscheidung nach Angaben der Wohngruppen-Leiterin mit der augenblicklichen politischen Lage, Beschwerden anderer Badegäste und Ängsten begründet. „Im Haßlocher Schwimmbad wurde den Mädchen der Aufenthalt im Burkini nicht verboten“, betont Knuth-Scherer. Die Abwägung zwischen dem Recht muslimischer Frauen auf Teilhabe, den Gewohnheiten deutscher Badegäste und der Haus- und Badeordnung sei eine Herausforderung, verlange viel Fingerspitzengefühl von den Mitarbeitern, betont Daum. Besonders problematisch sei der Umgang mit Schwimmbadbesuchern, „die den Anblick fremdartiger Menschen in ungewohnten Kleidungsstücken mit Kopfbedeckung oft nicht akzeptieren“. „Wir wollen und können uns dieser Herausforderung stellen“, betont die Sprecherin. Die Burkini-Regelung gelte auch für die minderjährigen Mädchen aus Schwegenheim. „Sie können unser Bad jederzeit besuchen.“  

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