Zweibrücken Schulvandalen gestehen

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Der Einbruch in die ehemalige Hauptschule Nord war geplant – nicht aber, die Schule von oben bis unten zu wässern und die Feuerlöscher in den Fluren leerzusprühen. Das hat sich gestern im Laufe der Verhandlung gegen elf angeklagte Heranwachsende vor dem Zweibrücker Amtsgericht gezeigt.

Das Gericht verurteilte zehn junge Männer zu Arbeitsstunden oder Geldstrafen, das Verfahren gegen eine junge Frau wurde vorläufig eingestellt. „Doch das dicke Ende kommt erst noch“, kündigte Richter Stefan Pick den jungen Menschen mit Blick auf das Zivilverfahren an. Dabei wird es darum gehen, wer wie viel von dem Schaden bezahlen muss, den die Stadt auf 48 000 Euro beziffert. Dann wird es eine Rolle spielen, wer in der damaligen Februarnacht was genau in der ehemaligen Schule angestellt hat. Wer hat welches Gerät beschädigt? Wer hat das Wasser über Nacht laufen lassen? Wer hat die Tür zur Schule geöffnet? Diese Fragen wurden nur zum Teil gestern beantwortet. Denn viel mehr interessierte das Gericht, ob die Verwüstungen geplant waren und vor allem: Sind von den jungen Männern künftig ähnliche Taten zu erwarten? Die Täter wurden nach dem Jugendstrafrecht verurteilt – damals waren sie zwischen 15 und 18 Jahre alt. Bei keinem der Täter sei mit einer Wiederholung zu rechnen, so ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe. Bis auf einen stammten alle aus geordneten Familienverhältnissen. Außer einem Jugendlichen, der gestern zusätzlich für einen Einbruch verurteilt wurde, seien sie bis zu dem Vorfall und auch danach unauffällig gewesen. „Das war eine einmalige Sache. Ein gruppendynamischer Prozess, bei dem der Verstand ausgesetzt hat“, sagte der Mitarbeiter. Dieser „Prozess“ wurde gestern wie folgt rekonstruiert: Da sie nichts Besseres zu tun hatten, beschlossen einige Jungs, darunter frühere Schüler der Hauptschule Nord, in die ehemalige Schule einzusteigen, dort Bier zu trinken und Chips zu futtern. Dazu entriegelte einer tagsüber – als die Jugendbücherei in dem Gebäude offen war – die Tür der Schule. Einmal drin, ergab eines das andere. Feuerlöscher wurden „getestet“, und die Jugendlichen bespritzen sich gegenseitig mit dem Wasserschlauch. Wieder draußen, trafen die Täter auf eine weitere Gruppe Jugendlicher, und zusammen ging’s zurück. Viermal drangen die Heranwachsenden in der Nacht in die Schule ein. Beim letzten Mal drehten sie das Wasser nicht mehr ab. Für die Staatsanwältin spielte es eine große Rolle, dass die Beschädigungen spontan geschahen. Doch das gelte nur für das erste Mal – nicht für die weiteren Besuche des Gebäudes. „Für die Angeklagten war es offensichtlich, dass sie großen Schaden anrichten“, so die Staatsanwältin. Für den jungen Mann, der tagsüber die Tür öffnete und so das Ganze erst möglich gemacht habe, forderte sie 330 Arbeitsstunden, für den Täter, der das Wasser absichtlich laufen ließ, 150 Arbeitsstunden und für die restlichen Vandalen zwischen 80 und 150 Arbeitsstunden oder Geldstrafen. Das Gericht verhängte letztendlich Strafen zwischen 50 und 120 Arbeitsstunden sowie Geldstrafen, die zwischen 300 und 900 Euro liegen. Dass die Täter von Anfang an zu ihrer Tat standen und den eigenen Beitrag nicht herunterspielten, beeindruckte Richter Pick: „Wenn man schon solchen Mist baut, ist es hoch anzurechnen, wenn man dazu steht.“ Die Jugendlichen entschuldigten sich, akzeptierten die Urteile und verzichteten auf weitere Rechtsmittel. Ein Mädchen war in der Nacht dabei, sie hatte sich nach Aussagen der männlichen Mittäter aber nicht an den Aktionen beteiligt. Sie muss 20 Arbeitsstunden leisten, danach gilt das Verfahren gegen sie als eingestellt. (mco)

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