Neustadt Schlägerei vor Disko: Haftstrafen für Angeklagte

Mit Freiheitsstrafen endete gestern für drei junge Männer ein Prozess am Amtsgericht Neustadt im Nachgang zu einer Schlägerei. Das Gericht befand sie der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Nur zwei der Haftstrafen wurde zur Bewährung ausgesetzt – obwohl sogar die Geschädigten an das Gericht appellierten, keinem der drei Angeklagten die Zukunft „zu verbauen“.

An einem frühen Oktobermorgen 2013 hatte die Geschichte ihren Lauf genommen (wir berichteten am Mittwoch). Damals trafen sich die drei Männer im Alter zwischen 24 und 27 Jahren beim Weinlesefest. Von dort ging es zu einer Diskothek in der Maximilianstraße, wo sie auf zwei weitere junge Männer trafen. Dann stieß eine Frau dazu, die Ex-Freundin jenes Mannes, der zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährungszeit verurteilt wurde, weil er in dem folgenden Streit mit einem Messer zugestochen hatte. Dieser Streit war zuvor schon von ihm und seiner Ex per Textnachrichten übers Mobiltelefon geführt worden; sie soll ihn dann weiter verbal angeheizt haben. Letztlich kam es zu einer Schlägerei, in deren Verlauf sowohl die Frau als auch ihre zwei Begleiter verletzt wurden. Einer erlitt durch die Messerstiche so schwere Blessuren, dass er notoperiert werden musste. Auch die Angeklagten wurden verletzt, einer von ihnen brach sich die Kniescheibe. Für den Staatsanwalt stand auch am Ende der Beweisaufnahme fest: An der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung gibt es nichts zu rütteln, der Inhaber des Messers sei sogar nicht weit vom versuchten Totschlag entfernt gewesen. Wie beleidigend die Ex-Freundin auch aufgetreten sein mag, nichts rechtfertige die anschließende Gewalt. Auch der vorherige Alkoholkonsum entschuldige dies nicht; er habe die Beteiligten zwar enthemmt, erkläre aber nicht eine solche Gewaltbereitschaft. Erschwerend hinzu kam für den Staatsanwalt, dass zwei der Angeklagten wegen eines ähnlichen Delikts vorbestraft sind und ihre Bewährungszeit noch läuft. Letztlich beantragte er drei Jahre Haft für den Messerstecher, ein Jahr und neun Monate für den zweiten Angeklagten sowie ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung für den dritten Mann. Zu Beginn des gestrigen zweiten Prozesstages hatten sich alle drei Angeklagten bei den beiden geschädigten Männern entschuldigt, die ihnen als Nebenkläger im Gerichtssaal gegenüber saßen. Er schäme sich vor sich selbst, formulierte es beispielsweise der Hauptbeteiligte. Die beiden Geschädigten nahmen die Entschuldigung an – und appellierten an das Gericht, mögliche Haftstrafen zur Bewährung auszusetzen. Darin sah auch ihr Rechtsbeistand einen möglichen Weg – zumal es eine viel härtere Strafe für die drei sein könne, in den nächsten Jahren allein für Schmerzensgeld und Regressforderungen arbeiten gehen zu müssen. Wie es zu der Schlägerei gekommen sei und wer sich während der kurzen, aber heftigen Auseinandersetzung wie verhalten habe, all das sahen die Verteidiger der drei jungen Männer als weniger klar erwiesen als der Anklagevertreter. Für den am wenigsten beteiligten Angeklagten forderte dessen Anwalt Freispruch; für den zweiten im Bunde beantragte dessen Verteidiger eine Geldstrafe oder aber Haftstrafe auf Bewährung wegen einfacher Körperverletzung. Der Rechtsbeistand des Hauptbeteiligten griff zudem den Appell der Geschädigten auf: Das Gericht sollte es seinem Mandanten beim Strafmaß ermöglichen, „Wiedergutmachung betreiben zu können“. Dem folgte das Gericht nicht. Mit Blick auf den Hauptbeteiligten sprach die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung von einem bedingten Tötungsvorsatz; denn dass er bei seiner Messerattacke nur Muskeln getroffen habe, sei reiner Zufall gewesen. Zudem habe er auch noch zugestochen, als das Opfer schon am Boden lag. Für ihn spreche nur, danach freiwillig von dem Mann abgelassen zu haben. Er soll nun für zwei Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Beim zweiten Angeklagten sieht das Urteil ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung vor. Neun Monate auf Bewährung sind es bei dem dritten jungen Mann. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (ahb)

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