Neustadt PSG II: Für Altenheime wird Pflegeaufwand größer

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Das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wirkt sich auch auf lokaler Ebene aus. Verbesserungen gibt es vor allem für Menschen mit Demenz. Neustadter Altenheime rechnen mit mehr Bewohnern mit hohem Pflegebedarf. Der Pflegestützpunkt erwartet höheren Beratungsbedarf.

„Der Grundgedanke ambulant vor stationär wird durch die neue Gesetzgebung gestärkt“, erklärt Peter Schaub, Leiter des Paul-Gerhardt-Hauses auf der Hambacher Höhe. Deshalb geht er davon aus, dass die Menschen in Zukunft versuchen werden, ihre Angehörigen länger als bisher zuhause zu pflegen. Das führe dazu, dass die Menschen erst dann ins Altenheim kommen, wenn sie stark pflegebedürftig sind. Die Demenz rücke stärker in den Fokus und der Zeitaufwand für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst erhöhe sich von rund 30 Minuten auf jetzt 60 Minuten. Schaub: „Das ist bei 50 Begutachtungen jährlich auch für uns eine Erhöhung des Arbeitsaufwands.“ Noch stärker als vorher wird im Paul-Gerhardt-Haus das Personal vor allem im Umgang mit schwer dementen Personen gefordert sein. „Die Fälle werden aufwendiger, es kann auch zu einer kürzeren Verweildauer kommen“, so Schaub. Deutliche Verbesserungen gibt es für alle Betroffenen, bei denen eine Demenz diagnostiziert wurde. Außerdem wird sich zukünftig auch bei einer späteren Höherstufung des Pflegegrads der Eigenanteil nicht erhöhen. Bei der Umstellung von bisher drei Pflegestufen auf künftig fünf Pflegegrade gibt es die größte Änderung für Menschen, die bisher in Pflegestufe eins eingestuft wurden und künftig Pflegegrad zwei sein werden. Sie erhielten bislang beim Heimaufenthalt einen Zuschuss von 1064 Euro, seit Jahresbeginn sind es lediglich 770 Euro. Für alle, die bereits 2016 eingestuft worden sind, übernimmt die Pflegekasse die Differenz, weil hier der Bestandsschutz greift. Im Klartext bedeutet das, dass es in gewissen Situationen sinnvoll war, noch 2016 den Antrag bei der Pflegekasse auf eine Pflegestufe eins zu stellen. Eine deutliche Verbesserung gibt es bei der Pflege Angehöriger zu Hause. Bei Pflegegrad zwei kann sie beispielsweise um 200 bis 600 Euro (je nach Demenz-Einstufung) steigen. Simone Bogosch, eine von drei Beraterinnen am Pflegestützpunkt Neustadt in der Rote-Kreuz-Straße, erwartet einen höheren Beratungsbedarf von Angehörigen und Patienten. Sie weiß: „Viele Betroffene sind verunsichert. Es wird aber niemand der aktuell Pflegebedürftigen schlechter gestellt. Für alle im vergangenen Jahr gestellten Anträge gelten die bisherigen Richtlinien.“ Die Kommunen sehen noch eine Regelungslücke bei jenen Menschen, die bereits in einem Pflegeheim leben, aber bis 31. Dezember keine Pflegeeinstufung und keine Anerkennung wegen Demenz hatten. „Für diese Menschen, deren Heimaufenthalt bisher über die Sozialhilfe finanziert werden konnte, muss der Gesetzgeber bis zum Inkrafttreten noch einen Ausgleich schaffen“, sagt Sandra Gröschel-Krämer, Leiterin der Abteilung Behinderte, Senioren und Betreuung bei der Stadtverwaltung. Nachteile gibt es auch für Menschen, die ab Januar lediglich als Pflegegrad eins ohne Demenz eingestuft werden. Für diese gibt es keine Finanzierung über die Sozialhilfe bei einem Heimaufenthalt. Hier gilt es dann, das Wohnumfeld zu verbessern, um eine Pflege zu Hause zu ermöglichen. „In diesen Fällen gibt es Leistungen für Hilfsmitteln und einen „Entlastungsbetrag“ von 125 Euro monatlich für zweckgebundene Hilfen“, erklärt Gröschel-Krämer. Info Beraterinnen beim Pflegestützpunkt Neustadt: Vera Bartscher 06321/9378912 Liselotte Skade: 06321/9378911 Simone Bogosch: 06321/9378910 |kle

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