Donnersbergkreis Nach Mord an 16-Jähriger: Zehn Jahre Haft

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Nach rund zweimonatiger Verhandlung und insgesamt acht Prozesstagen wurde ein 20-Jähriger aus dem Donnersbergkreis gestern Morgen vom Kaiserslauterer Landgericht wegen Vergewaltigung und Mord an einer 16-Jährigen aus Bischheim zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Höchstmaß im Jugendstrafrecht.

Kurze Haare, schwarzes Hemd, zwei Finger an der rechten Hand blau bandagiert, den Kopf gesenkt: Anscheinend mit Fassung trug der 20-jährige Angeklagte das Urteil im Saal 1 des Kaiserslauterer Landgerichts, zu dem neben vielen Zuschauern auch einige Medienvertreter gekommen waren. Während der Begründung des Vorsitzenden Richters flüsterte er immer mal wieder seinem Verteidiger etwas ins Ohr. Reue zeigte der Täter im gesamten Prozessverlauf nur bedingt. Laut dem leitenden Oberstaatsanwalt Christian Schröder bedauert der Angeklagte zwar die Geschehnisse, gab aber in seiner Vernehmung nicht den Sachverhalt wieder, der sich laut Kammer tatsächlich abspielte und suchte die Schuld vordergründig nicht bei sich. Er habe darauf beharrt, dass der Geschlechtsverkehr mit der zur Tatzeit 16-Jährigen, die er am Herbstfestsamstag vergangenen Jahres Abends im Festzelt über Bekannte kennengelernt hatte, einvernehmlich gewesen sei, teilte der Vorsitzende Richter Alexander Schwarz bei der Urteilsbegründung mit. Nach Zeugenaussagen haben die beiden gegen 2 Uhr das Zelt in Richtung Bahnhof verlassen, wo die 16-Jährige mit einem Ruf-Taxi nach Hause fahren wollte. Eine Kamera filmte, dass das Opfer auf mehrmalige Annäherungsversuche des Täters nicht einging. Gegen 2.30 Uhr verließen die beiden den Bahnhof. Der Angeklagte gab an, nach dem verlorenen Geldbeutel der 16-Jährigen gesucht zu haben. Die Frage, warum sie dann eine andere Strecke als den Hinweg zurückgelegt hätten, konnte der 20-Jährige nicht beantworten. Der Weg führte auf die Grünfläche zwischen dem Busbahnhof an der Donnersberghalle und den Schulhof, wo es dann zur Vergewaltigung kam. An den Tötungsvorgang könne sich der Angeklagte laut Kammer aufgrund eines Filmrisses nicht mehr erinnern. Die Leiche zerrte er im Anschluss seiner Tat unbekleidet und kopfüber in einen Kanalschacht in der Nähe. Dieser lasse sich laut Staatsanwaltschaft für einen Mann auch ohne Werkzeug unproblematisch öffnen. Beweisstücke wie die Kleider des Opfers versuchte der 20-Jährige zu entsorgen. Das Handy der Getöteten zerlegte der Täter bewusst in Einzelteile und versteckte diese auf dem Dach eines Supermarktes in der Kaiserslauterer Straße. Den Haustürschlüssel der jungen Frau hatte der Angeklagte auch an sich genommen, auf dem Heimweg zu seinem Freund in Rockenhausen, wo er zur Tatzeit wohnte, allerdings noch in Tatortnähe verloren. Zeugen, die Besucher des gut frequentierten Herbstfestes waren, sahen den 20-Jährigen in der Tatnacht gegen halb fünf an der Donnersberghalle. Die Tat selbst wurde nicht beobachtet. Nachdem der Angeklagte von der Polizei erst als Zeuge und dann als Verdächtiger vernommen wurde, hatte er die Beamten dienstagabends, gut zweieinhalb Tage nach der Tat, zur Leiche geführt. (fsm) 

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