Donnersbergkreis Mordprozess ohne Öffentlichkeit

91-81140996.jpg

Seit gestern muss sich ein 20-Jähriger aus dem Donnersbergkreis auf der Anklagebank des Kaiserslauterer Landgerichts verantworten. Er soll im vergangenen September nach dem Besuch des Rockenhausener Herbstfestes eine 16-Jährige aus Bischheim mit Gewalt genötigt, sie vergewaltigt und dann getötet haben, um nicht entdeckt zu werden. Bis zum Urteil wird der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Sechs Monate ist die schreckliche Tat nur her. Noch immer stehen Kerzen und Blumen auf dem Schulgelände gegenüber der Donnersberghalle in Rockenhausen in Gedenken an das Mädchen, das in der Nacht auf den 13. September vergangenen Jahres umgebracht wurde (wir berichteten mehrfach). Gestern begann der Prozess gegen einen 20-Jährigen, der nach eigenen Angaben bis zu seiner Inhaftierung bei einem Freund gewohnt hat. Mit schwarzer Hose und violettem Hemd, das Gesicht zunächst mit einer Jacke verdeckt, betrat der Angeklagte in Handschellen den mit 65 Zuhörern voll besetzten Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. Die Staatsanwaltschaft legt dem Mann zur Last, dass er die 16-Jährige an jenem Herbstfestsonntag zwischen 2.30 und 4 Uhr in einem Gebüsch nördlich der Bushaltestelle an der Donnersberghalle erst vergewaltigt und dann getötet haben soll. Nachdem das Opfer sexuelle Annäherungen des mutmaßlichen Täters abgeblockt habe, soll dieser die junge Frau mehrfach geschlagen und getreten sowie ihre Arglosigkeit ausgenutzt haben, um sie wehrlos zu machen. Dann habe der 20-Jährige den Geschlechtsverkehr erzwungen. Danach soll er die junge Frau getötet und die Leiche in einen Kanalschacht geworfen haben – kopfüber und unbekleidet, damit die Leiche schneller verwese. Nach dem Obduktionsergebnis ist die 16-Jährige durch mehrfache Gewaltanwendung gegen Hals und Kopf verstorben (wir berichteten). Während der Staatsanwalt gestern die Anklage verlas, zitterte der 20-Jährige. Er vergoss die ein oder andere Träne. Der Kopf richtete sich leicht seitlich zu seinem Verteidiger geneigt stets nach unten. Seine Hände hielt er auf dem Tisch zusammengefaltet. Es sollte das einzige sein, was die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung zu hören und sehen bekommt. Sowohl die Verteidigung als auch der Vertreter der Nebenklage stellten einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit. Da im Laufe des Prozesses Kernbereiche des Intimlebens sowohl des zur Tatzeit minderjährigen Opfers als auch des heranwachsenden mutmaßlichen Täters berührt werden und es diese zu schützen gelte, hat die Kammer dem Antrag stattgegeben, wie der Vorsitzende Richter mitteilte. Der Angeklagte hatte gegenüber der Polizei ausgesagt, die sexuellen Handlungen seien im Einvernehmen vonstatten gegangen. Danach sei es zu einem Streit mit tödlichem Ausgang gekommen. Ob er bei dieser Aussage bleibt, dazu wollte sich die Verteidigung gegenüber der RHEINPFALZ nicht äußern. Neun Verhandlungstermine sind bis Anfang Mai angesetzt. Ein Sprecher des Landgerichts bezweifelt jedoch, dass diese auch tatsächlich alle stattfinden. Insgesamt sind 40 Zeugen und zwei Sachverständige für den Prozess geladen. Offen ist, wann es zur Urteilsverkündung der Jugendstrafkammer kommt. (fsm)

x