Zweibrücken Mit dem Fahrlehrer auf der Suche nach merkwürdigen Verkehrsschildern

Wozu steht in Zweibrücken am Ixheimer Nagelwerk noch ein Andreaskreuz, obwohl dort längst keine Schienen mehr liegen? Am früheren Bahnübergang in der Gleiwitzstraße sind es sogar noch zwei Kreuze, genauso in der Schlachthofstraße. Und wer kann sich schon sicher sein, dass er am Unteren Hornbachstaden in Richtung Autobahn an der Einmündung zur Palettenfirma Gölz Vorfahrt hat, wenn dort gar kein Vorfahrtsschild steht?

Es ist das täglich Brot der Fahrlehrer, ihren Schülern verkehrsgerechtes Fahren beizubringen. Da fällt ihnen unzureichende oder missverständliche Beschilderung leicht ins Auge. Zum Beispiel dem Team der Fahrschule Urban Roth. Mit deren Mitarbeiter Martin Morche geht’s auf eine kleine Stadtrundfahrt. Der Fahrlehrer führt zu Stellen, an denen Schüler Schwierigkeiten haben – insbesondere bei Prüfungsfahrten. Diese Erfahrungen ließen sich auch auf andere Autofahrer übertragen, nicht zuletzt auf Ortsunkundige. So ist es völlig sinnlos, wenn man vor dem Andreaskreuz am Ixheimer Nagelwerk auf Bahnverkehr achtet, langsamer fährt oder gar anhält. Denn dort, wo früher Gleise die Straße querten, findet sich heute eine geschlossene Fahrbahndecke. Da das Andreaskreuz aber vorsichtiges Fahren anmahnt, könnte ein Autofahrer darauf reagieren und eine gefährliche Situation heraufbeschwören. Oder ein Prüfling fährt einfach durch, was sein Prüfer als Fehler verbuchen könnte: Auf dessen guten Willen sei man da mitunter schon angewiesen, meint Martin Morche. Am Unteren Hornbachstaden sieht man schon von Weitem den Hinweis auf die Autobahn, vor der Einbiegung zur Palettenfirma Gölz steht aber kein Vorfahrtsschild. „Wobei die Firma auf ihrer Seite ein ,Vorfahrt gewähren’ hat“, erklärt Morche. Wer in Richtung Autobahn unterwegs sei, habe natürlich Vorfahrt. „Aber wer von rechts einen Laster anfahren sieht, bremst vielleicht doch, weil er an die Rechts-vor-links-Regel denkt“, weiß der Fahrlehrer aus Erfahrung. Werde hier in die Eisen gestiegen, könne dies schwere Folgen haben – indem einem der Hintermann ins Heck rauscht. Sinnvoll wäre ein Vorfahrtsschild: Dies würde Autofahrern deutlich machen, dass sie sich auf einer Vorfahrtsstraße befinden. Martin Morche und seine Kollegen haben in Zweibrücken und Umgebung eine ganze Latte solch unklarer Verkehrsregelungen ausgemacht. So weist der Fahrlehrer auf den hinteren Teil der Wolfslochstraße hin: Die ist eine 30er-Zone, in der „Rechts vor links“ gilt. Das Tempo-30-Schild hebt laut Morche aber nicht die Vorfahrt auf, die man auf der Wolfslochstraße bis zu dieser Stelle hat. Nur ein entsprechendes Schild könne hier Klarheit schaffen. Nicht klar geregelt ist auch die Verkehrslage in Hornbach – im Einmündungsbereich der Mühl- und Hauptstraße. Dort befindet sich eine Verkehrsinsel mit einem Lindenbaum. Das am Ende der Mühlstraße angebrachte Vorfahrt-Gewähren-Schild gilt nur für das kurze, etwa zehn Meter lange Verbindungsstück zwischen Mühl- und Hauptstraße, die in die Bitscher Straße übergeht. Ist ein Fahrer auf diesem kurzen Verbindungsstück unterwegs – zum Beispiel von der Bitscher Straße kommend – und möchte nach links in die Mühlstraße abbiegen, sieht er kein Verkehrsschild, das die Vorfahrt regelt. Dann gilt „Rechts vor links“. Unfälle an dieser Stelle sind laut Morche somit vorprogrammiert und auch bereits passiert. Nur fünf Meter dahinter, in Höhe des Lindenbaums, fehlt wiederum ein Vorfahrt-Gewähren-Schild für jene Fahrer, die von der Mühl- in die Hauptstraße abbiegen möchten. Für Ortskundige ist die Situation klar, doch an dieser Stelle kracht es immer wieder. Des Fahrlehrers Liste umfasst noch diverse andere Stellen mit unklarer Vorfahrt, etwa am Parkplatz vor Möbel Martin. Aufzählen kann er auch Verkehrszeichen, die von mobilen Schildern und Hausanbauten verdeckt sind – oder einfach mit Gestrüpp zugewachsen. Diese Stellen sind beileibe nicht nur für Fahrschüler gefährlich. (bun/jo)

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