Ludwigshafen Ludwigshafen: Langfristige Unterbringung des 13-jährigen Terrorverdächtigen weiter unklar

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Wo der 13-jährige unter Terrorverdacht stehende Deutsch-Iraker aus Ludwigshafen langfristig untergebracht wird, ist weiterhin offen. Das Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken hat am Freitag aus formalen Gründen einen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigshafen aufgehoben, in dem die vorläufige Unterbringung des Jungen geregelt worden ist.
Das Vormundschaftsgericht hatte es abgelehnt, den 13-Jährigen weiterhin vorläufig in einer geschlossenen Psychiatrie unterzubringen, was das Ludwigshafener Jugendamt beantragt hatte. Stattdessen votierte ein Familienrichter dafür, dass der 13-Jährige in einer "pädagogischen Einrichtung der Jugendhilfe" unterkommen sollte. Die Stadt hatte daraufhin Beschwerde gegen diesen Beschluss beim OLG eingelegt. Grund: Es gebe in Deutschland so gut wie keine geeigneten Einrichtungen, die dem pädagogischen Anspruch genügten und auch ausbruchsicher seien.
Die Zweibrücker Richter entschieden nun aber gar nicht über die Beschwerde und die Art der Unterbringung des Jungen. Stattdessen stellte das OLG fest, dass die Familienrichter in Ludwigshafen nicht mehr mit dem Rechtsmittel einer einstweiligen Anordnung über die weitere Unterbringung des 13-Jährigen entscheiden dürfen. Denn einstweilige Anordnungen seien zeitlich auf maximal drei Monate befristet. Und diese Frist sei mittlerweile abgelaufen.
Aktuell befindet sich der Junge nach RHEINPFALZ-Informationen in einem Kinder- und Jugendheim außerhalb von Ludwigshafen, das von Einsatzkräften der Polizei überwacht wird. Das ist laut Jugendamt eine "Zwischenlösung" bis über eine dauerhafte Unterbringung des 13-Jährigen entschieden wird. Nach Einschätzung eines OLG-Sprechers ist diese Übergangslösung rechtskonform. Mitte März soll nun das Vormundschaftsgericht in einem sogenannten Hauptsacheverfahren über die weitere Unterbringung des Jungen entscheiden.
Das Kind soll im November einen Anschlag mit eine Nagelbombe auf den Ludwigshafener Weihnachtsmarkt geplant haben, ist aber aufgrund seines Alters strafunmündig.

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