Wirtschaft Kinderkonto statt Sparschwein

Ludwigshafen. Mit einem Kinder-Girokonto können bereits Zehnjährige den Umgang mit Geld erlernen. Auch die Banken profitieren davon.

Sie heißen Start-Konto, Jugend-Plus oder Primagiro. Bundesweit gibt es nach Angaben der Stiftung Warentest über 80 Angebote für Jugend-Girokonten. Diese würden sich teilweise deutlich unterscheiden oder seien regional begrenzt. Daher rät Julia Topar, Sprecherin des Bundesverbandes deutscher Banken, bei der Suche nach dem passenden Konto für den Nachwuchs einen möglichst breiten Vergleich anzustellen. Geldinstitute bieten ihren jungen Kunden zumeist günstigere Konditionen als bei herkömmlichen Girokonten. So gibt es beim Prima-Girokonto der VR Bank Rhein-Neckar keine Kontoführungsgebühren, Guthaben bis zu 1000 Euro werden aktuell mit 1,0 Prozent verzinst. „Für Banken sind die Jugend-Girokonten eine Investition in die Zukunft, denn die Kinder von heute werden später eigenes Geld verdienen“, erläutert Josephine Holzhäuser, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Willkommensgeschenke wie Kinogutscheine oder Musikdownloads sollten kein zentrales Entscheidungskriterium sein. „Wichtiger sind neben gebührenfreier Kontoführung und Girocard eine Guthabenverzinsung sowie die Verfügbarkeit von möglichst vielen Bankautomaten, an denen das Kind kostenlos Bargeld abheben kann“, so Holzhäuser weiter. In der Regel gegen Aufpreis erhältlich sind sogenannte Prepaid-Kreditkarten, bei denen im Unterschied zur bekannten Master- oder Visacard nur Beträge ausgegeben werden können, die durch das Guthaben gedeckt sind. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist skeptisch: Zwar könne eine Prepaid-Kreditkarte zur Bargeldversorgung im Ausland sinnvoll sein, für das alltägliche Freizeitverhalten eines Zehn- bis Zwölfjährigen sei die Girocard jedoch völlig ausreichend. Rechtlich gesehen sind Kinder mit Vollendung des siebten Lebensjahres eingeschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen über ihr Taschengeld frei verfügen, bei größeren Geschäften oder Vertragsschlüssen wie der Eröffnung eines Kontos ist hingegen die schriftliche Einwilligung der Eltern erforderlich. Bei der Nutzung ihrer Girocard seien die Heranwachsenden vor der Schuldenfalle geschützt, betont Elke Rottmüller, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz. „Die Konten Minderjähriger dürfen per Gesetz nicht überzogen werden, dies wird technisch überwacht.“ Zudem könnten Eltern den Geldbetrag regulieren, der ihrem Kind monatlich zur Verfügung steht. Rottmüller empfiehlt das erste Girokonto ab einem Alter von zehn Jahren. Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät Eltern, ihre Kinder frühzeitig an Finanzthemen heranzuführen. Begriffe wie „Konto“ oder „Kreditkarte“ sollten zunächst altersgerecht erklärt und der verantwortungsvolle Umgang mit Geld vermittelt werden. Ist die festgelegte Altersgrenze von zumeist 18 oder 21 Jahren erreicht, kann die Bank das Kinderkonto auf ein gebührenpflichtiges Girokonto umstellen. Werden jedoch regelmäßig entsprechende Nachweise erbracht, können auch Auszubildende, Studierende und Wehrdienstleistende weiterhin von den günstigen Konditionen des Jugendgirokontos profitieren.

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