Speyer Kein weiteres Bordell in Industriestraße

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Die Ansiedlung eines weiteren Bordells in der Industriestraße ist baurechtlich unzulässig. Über dieses Urteil hat gestern das Verwaltungsgericht Neustadt informiert. Berufung am Oberverwaltungsgericht sei noch möglich. „Das Urteil bestätigt unsere Linie, dort keine Bordellbetriebe mehr zuzulassen“, so Stadtentwickler Bernd Reif.

Der Kläger, der bereits im Süden des Gewerbegebiets einen Bordellbetrieb unterhalte, plant laut Gericht in der Industriestraße einen weiteren Standort. Es gehe um acht Prostitutionszimmer in einem ehemaligen Betriebsleiter-Gebäude. Bereits vor fünf Jahren sei der Eigentümer des Grundstücks mit diesem Ansinnen bei der Stadtverwaltung sowie am Verwaltungsgericht abgeblitzt. Deren Argument: Ein grundsätzlich zwar im Gewerbegebiet zulässiger Bordellbetrieb lasse im Hinblick auf das dort schon bestehenden Prostitutionsgewerbe eine schleichende Abwertung des Gebiets befürchten. Auch das Oberverwaltungsgericht habe diese Entscheidung bestätigt. Der Kläger hatte 2013 einen neuen Anlauf gestartet. Seine Begründung: Ein Konkurrenzbetrieb habe zwischenzeitlich so erheblich und öffentlich sichtbar expandiert, dass die Stadt eine drohende Gebietsabwertung nicht mehr ins Felde führen könne. Bisher hätten sich keine negativen Auswirkungen auf die übrigen Ansiedlungen im Gewerbegebiet „Alte Rheinhäuser Weide“ ergeben, und auch von seinem geplanten Bordell seien diese nicht zu erwarten. Mit dieser Begründung hatte der Kläger eine Bauvoranfrage gestellt, war aber im Bauamt wie auch im Stadtrechtsausschuss gescheitert (wir berichteten). Laut Stadtverwaltung war beim anderen Bordell nur die Erweiterung um einen Wellness-Bereich erlaubt worden, der jedoch nicht zur Anbahnung sexueller Kontakte genutzt werden dürfe. Die Vierte Kammer des Verwaltungsgerichts hat sich nun den Argumenten der Stadt angeschlossen: Es gebe keinen Grund, aufgrund der inzwischen eingetretenen Entwicklung von der früheren Einschätzung abzurücken. So sei bei einer Zulassung eines neuen Bordells dort nach wie vor mit einer „gebietsunverträglichen Konzentration des Sexgewerbes“ zu rechnen. Eine mögliche Folge wären laut Gericht steigende Immobilienpreise, weil das Prostitutions- und Vergnügungsgewerbe relativ ertragsstark sei. Dann käme es eventuell „zu einem schleichenden Verdrängungsprozess für das herkömmliche Gewerbe und damit zu einer städtebaulich unerwünschten Entwicklung des Gebiets zu einem Sex- und Vergnügungsviertel“. Die Position der Stadtverwaltung sei also nachvollziehbar und zulässig. In Zukunft soll laut Fachbereichsleiter Reif ein Vergnügungsstättenkonzept für Klarheit sorgen. Zuletzt wurde der Entwurf im Stadtrat vorgestellt, Anfang 2015 soll er verabschiedet werden. Er sieht vor, dass Bordellbetriebe künftig nur noch in einem „Positivgebiet“ an der Stockholmer Straße (früheres „Pleiad-Gelände“) angesiedelt werden dürfen. „Völlig können wir dieses Gewerbe in einer Stadt unserer Größe nicht ausschließen“, sagte Reif auf Anfrage. Die vorhandenen Betriebe – zwei im Bereich Industriestraße, einer in der Stockholmer Straße, ein Bordell und ein Sexshop in der Auestraße – hätten Bestandsschutz. Anträge für weitere Ansiedlungen aus der Branche gebe es derzeit nicht. (pse/le)

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