Landau Kein Transitverbot für Lastwagen

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Infrastrukturminister Roger Lewentz (SPD) sieht nach einem zweiten Rechtsgutachten keine Handhabe, den Schwerverkehr von der B 10 zu verbannen. Alternativ soll eine bessere Beschilderung der Ausweichstrecken geprüft werden – oder sogar eine Mautpflicht. Der grüne Koalitionspartner teilt die Sicht des Ministers nicht.

„Alle eingeholten Gutachten empfehlen im Ergebnis, von einer Sperrung des Lkw-Transitverkehrs abzusehen“, sagte Lewentz gestern im Innenausschuss des Landtages. Nun müsse ein Paket von Maßnahmen geschnürt werden, um die Anwohner von den täglich 3700 Lkw, von denen laut Lewentz 200 bis 300 dem Transitverkehr zuzuordnen sind, zu entlasten. Lewentz will beispielsweise mehr Schilder aufstellen lassen, um auf Alternativrouten über Autobahnen hinzuweisen. Geprüft werden soll außerdem eine Geschwindigkeitsbegrenzung insbesondere für Lastwagen. Dazu passend, plant der Minister verstärkte Kontrollen durch die Polizei und, wenn möglich, durch das Bundesamt für Güterkraftverkehr. Während diese Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden könnten, würde ein anderer Vorschlag, nämlich die B 10 zu einer Mautstrecke zu machen, größeren Aufwand und die Zustimmung des Bundes erfordern. Bisher wird nach Ministeriumsangaben nur zwischen der Anschlussstelle A 8 und der Höhe Pirmasens auf einer kurzen Strecke Maut erhoben. Lewentz zieht außerdem „gegebenenfalls ein weiteres Lärmgutachten“ in Betracht. Das Aus für die Transitsperre begründe der beauftragte Gutachter, der Regensburger Gerrit Mansen, Inhaber eines Lehrstuhls für Öffentliches Recht, mit verwaltungsrechtlichen Risiken und mit dem EU-Recht, wonach eine Sperrung eine Beschränkung des freien Warenverkehrs in Europa bedeuten könne. Ähnlich hatte sich der Gutachter Michael Ronellenfitsch geäußert. Fred Konrad (Grüne) aus Käshofen zweifelte die Ergebnisse der Gutachten an. Gegen die vorgebrachten Fälle, in denen Verwaltungsgerichte Verbote gekippt haben, führte er andere Fälle an, in denen Verbote bestätigt wurden. Außerdem forderte er eine Lärmmessung statt nur Berechnungen. Wer vom Kreuz Landstuhl bis zur Anschlussstelle Landau den Weg über das Kreuz Frankenthal statt über die B 10 wählen müsse, fahre einen Umweg von nur 35 Kilometern, sagte Konrad. Das müsste den Lkw-Fahrern zuzumuten und rechtlich zulässig sein. Außerdem beharrte er darauf, dass der Koalitionsvertrag so zu lesen sei, dass sich SPD und Grüne auf eine Transitsperre geeinigt hätten. Lewentz widersprach. Die Formulierung: „Gleichzeitig muss der europäische Transitgüterverkehr weiträumig umgeleitet werden“, bedeute nicht zwingend eine Transitsperrung. Der Dahner SPD-Abgeordnete Alexander Fuhr sagte, er begrüße die Klarstellung in der Frage der Transitsperre und das Maßnahmenpaket. Die Mautfrage sei zu prüfen. Susanne Ganster, CDU-Abgeordnete aus Erfweiler, auf deren Initiative das Thema im Ausschuss behandelt wurde, sagte ebenfalls, sie freue sich über die Klarstellung. Dazu hätte es aber nicht der 11.900 Euro für ein zweites Gutachten bedurft. In der Mautfrage vertrat sie die Meinung, dass dieses Instrument die regionale Wirtschaft treffen würde. Deshalb lehne sie es ab. „Ich fühle mich voll und ganz bestätigt“, sagte Erich Weiss, Vorsitzender der Bürgerinitiative „B 10 – vier Spuren jetzt“. Die Initiative habe sich nie auf die Forderung nach einer Transitsperre für Lkw eingelassen, „weil wir wussten, dass es nicht geht.“ Weiss erinnerte an entsprechende Aussagen des renommierten Verkehrsrechtlers Michael Ronellenfitsch als Gutachter des Landes während des Mediationsverfahrens. Weiss hofft, dass in der Südpfalz ein Umdenken stattfindet, dass sich die dortigen Ausbaugegner nicht an Utopien klammern, sondern erkennen, dass sie einen wirkungsvollen Lärmschutz entlang der Bundesstraße nur bei einem vierspurigen Ausbau bekommen. (kad/pr) MEHR ZUM THEMA

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