Rheinpfalz Kaiserslautern: Kein Strafverfahren gegen DRK - Vergehen ist laut Staatsanwalt verjährt

Die Vorwürfe im Zusammenhang mit Zuschüssen der Kreisverwaltung an den DRK-Kreisverband Kaiserslautern sind strafrechtlich verjährt. Das hat die Lauterer Staatsanwaltschaft am Mittwochvormittag mitgeteilt. Wie berichtet, hatte der DRK-Kreisverband Kaiserslautern-Land aufgrund falscher Angaben 415.322 Euro zu viel kassiert. Das Geld floss in den Jahren 2004 bis '06 für die Generalsanierung der Rettungswache Otterbach, doch ein Großteil der Baumaßnahmen wurde nicht umgesetzt. Weil für die "in Betracht kommenden Vorwürfe des Betrugs auf Seiten des DRK-Kreisverbands eine Verjährungsfrist von fünf Jahren" gilt, wird die Staatsanwaltschaft kein Strafverfahren einleiten. "Die Verjährungsfrist begann mit dem Eintritt des Schadens im Jahr 2006 und endete im Jahr 2011." Gleiches gelte für den eventuellen Untreuevorwurf gegen damals Handelnde bei der Kreisverwaltung, so die Staatsanwaltschaft.

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