Pfalz Germersheim: Keine Entlassung im Ardagh-"Abhörskandal"

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Das Arbeitsgericht Landau hat am Dienstag die Zustimmung zur fristlosen Kündigung des Schwerbehindertenbeauftragten der Germersheimer Firma Ardagh Glass abgelehnt und damit wie zuvor der Betriebsrat die fristlose Kündigung verhindert. In dem ominösen Fall geht es um den illegalen Mitschnitt eines oder mehrerer Gespräche, der anonym der Ardagh-Personalleitung zugespielt wurde. Der Vorwurf an den Schwerbehindertenbeauftragten lautet, in diesen Gesprächen vertrauliche Informationen über einen kranken Mitarbeiter nach außen gegeben zu haben. Wegen des Mitschnitts ermittelt die Staatsanwaltschaft Landau.

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