Rheinland-Pfalz Gastgewerbe fürchtet Einbußen

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Rheinland-Pfalz will die Suchtprävention in Spielhallen verbessern und den Betrieb von Geldautomaten in Gaststätten stärker reglementieren. Bei einer Anhörung gestern im Landtag hagelte es Kritik an dem Gesetzentwurf.

MAINZ (nob). Thema der Anhörung im Innenausschuss des Landtags waren die Pläne der Landesregierung, das Landesglücksspielgesetz neu zu fassen. Als eine der wichtigsten Neuerungen ist dabei die Einführung einer landesweiten Sperrdatei geplant. Das bedeutet: Personen, die ihr Spielverhalten als krankhaft und schädlich erkannt haben, können sich in einer Spielhalle sperren lassen. Die Sperre wird mindestens ein Jahr lang gelten und künftig in einer landesweiten Datei registriert. Das führt zu einem Zutrittsverbot für alle Spielhallen in Rheinland-Pfalz. Mehr noch: Auch der Spielhallenbetreiber oder eine dritte Person, zum Beispiel die Ehefrau eines Spielers, können künftig eine Sperre initiieren. Die Eintragung einer solchen „Fremdsperre“ obliegt dann allerdings dem Betreiber der Halle. Bisher sind die Betreiber lediglich verpflichtet, einem Spieler auf dessen Wunsch eine Sperre für eine einzelne Spielstätte zu erteilen. Mit der neuen Regelung will die Landesregierung den Kampf gegen die Spielsucht intensivieren. Vor allem die geplante „Fremdsperre“ stößt bei Suchtexperten und in der Spielautomaten-Branche auf große Skepsis. So sagte der Dresdner Psychologie-Professor Gerhard Bühringer, die Selbstsperre sei ein gutes Mittel der Suchtprävention. Mit der Verantwortung für eine Fremdsperre hingegen seien die Mitarbeiter einer Spielhalle überfordert. Außerdem drohen nach Ansicht Bühringers Interessenkonflikte, weil der von einer Spielsucht gefährdete Besucher zugleich Kunde der Spielhalle sei. Der Suchtexperte warnte zudem, die Aussicht auf eine Fremdsperre könnte einen Kunden veranlassen, die Spielhalle zu wechseln. Bühringer schlug vor, die Entscheidung über die Verhängung einer Sperre einer staatlichen Stelle zu übertragen. In die gleiche Kerbe schlug Anke Quack, Suchtexpertin in der Mainzer Unimedizin. Spielsperren seien ein wichtiges Instrument, um bei Betroffenen Verhaltensänderungen auszulösen. Fremdsperren auf Veranlassung des Personals gebe es bereits in Spielbanken, würden dort aber kaum in die Tat umgesetzt. Auch Christian Arras, Chef des Bingener Spielautomatenherstellers Löwen Entertainment lehnte Fremdsperren in Verantwortung des Personals ab. Auch alle Gaststätten, in denen Geldspielautomaten betrieben werden, sind von der geplanten Gesetzesnovelle betroffen. Für den Betrieb der Automaten sollen künftig die gleichen Sperrzeiten gelten wie für die Spielhallen. So ist vorgesehen, dass jede Nacht von 0 bis 6 Uhr die Lichter der Automaten dunkel bleiben. Verboten ist das Spiel um Geld zudem an Feiertagen wie Karfreitag, Ostersonntag, Allerheiligen oder Heiligabend. Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) wehrt sich gegen die Gleichbehandlung mit den Spielhallen. In Rheinland-Pfalz gebe es 13.500 Gastbetriebe mit 190.000 Beschäftigten, sagte Dehoga-Landesvorsitzender Gereon Haumann. Davon hätten zwei Drittel weniger als 200.000 Euro Jahresumsatz. Für 4000 Betriebe mit Glückspielgeräten sei die Gewinnbeteiligung daraus oft die einzige Möglichkeit, ihre Pacht zu erwirtschaften. Hintergrund der Gesetzesnovelle: Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, die Länder dürften sich nicht ihre einträglichen Lottomonopole bewahren mit dem Hinweis, dadurch die Spielsucht unter Kontrolle zu halten, gleichzeitig aber bei den Spielhallen die Zügel schleifen lassen. Seither sind die Bestimmungen für Spielhallen verschärft worden. Das Land will mit dem neuen Gesetz nachlegen und plant außerdem Anpassungen bei Lotto und Sportwetten.

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