Kusel „Einigen droht ein Existenzproblem“

Der Bundestag hat gestern das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse verabschiedet. Dieses sieht unter anderem vor, dass im Maklerrecht künftig bei Provisionen das Bestellerprinzip gilt – wer also den Makler beauftragt, muss ihn auch bezahlen. Die Mietervereine der Region begrüßen das Gesetz, während Immobilienmakler die Folgen fürchten.

„Das gesamte Gesetz ist unausgegoren“, sagt etwa Andreas Schnellting, Immobilienmakler aus Kusel. Gerade beim Bestellerprinzip, das besagt, dass derjenige die Provision bezahlt, der den Makler bestellt hat, sieht er mehrere Probleme. „Es gibt Fälle, bei denen nicht mehr klar ist, wer die Provision zu bezahlen hat – etwa wenn ein Vermieter und ein Mieter den Makler beauftragen und über den Makler ein Vertrag zwischen den beiden zustande kommt. Dann kann der Makler die Provision nicht von Mieter und Vermieter gleichzeitig verlangen und geht wohl leer aus.“ Darüber, dass nun mehr Vermieter ihre Immobilien selbst vermitteln könnten, um Kosten zu sparen, macht er sich hingegen keine Gedanken. „Das haben die, die es wollten, zuvor auch schon gemacht, und das ist ja auch ihr gutes Recht.“ Aber durch das Bestellerprinzip seien viele Wohnungen auf dem Markt nicht mehr auffindbar. „Was macht die Witwe, die sich den Makler nicht leisten kann und sich auch mit dem Internet nicht auskennt? Deren Wohnung wird schlicht nicht im Angebot zu finden sein.“ Der seit 2003 in Kusel ansässige Immobilienmakler hält daher das Vorhaben des Immobilienverbands IVD, eine Verfassungsbeschwerde einzureichen, für gerechtfertigt. „Ich muss mir jetzt auch Gedanken machen, wie es weitergeht. Und die Makler im Kreis, die noch stärker von Vermietungen leben, könnten durchaus Existenzprobleme bekommen“, sagt Schnellting. Martin Zepp-Linse vom Mieterverein Westpfalz hält eine solche Klage für recht aussichtslos: „Wer bestellt, bezahlt; das ist mietenpolitisch völlig in Ordnung.“ Die Umsetzung des Bestellerprinzips sei schon lange eine zentrale Forderung des Mietervereins, und entsprechend glücklich sei man über das neue Gesetz. Die Mietpreisbremse hingegen sei auf dem Land kein Thema. „Der Wohnungsmarkt ist hier ausgeglichen“, sagt Zepp-Linse. Makler Schnellting gibt allerdings zu bedenken, dass es im Gegensatz zu den Ballungsräumen für ländliche Räume keinen offiziellen Mietpreisspiegel gibt: „So ist hier eine Vergleichsmiete schwierig, auch wenn ich jährlich als Berichterstatter für den Raum Kusel einen IVD-internen Preisspiegel erstelle.“ Bei diesem Preisspiegel wird, bei Wohnungen gleicher Größe, zwischen verschiedenen Wohnwerten unterschieden: einfacher Wohnwert bedeutet beispielsweise, dass die Wohnungen in einer weniger bevorzugten Lage zu finden sind und keine Zentralheizung haben oder nur Fenster mit Einfachverglasung. Mietwohnungen mit einfachem Wohnwert. Ein mittlerer Wohnwert wird attestiert, wenn die Wohnung gut erschlossen liegt, Zentralheizung hat und eine gute Bausubstanz. Einen guten Wohnwert gibt’s bei einer guten Lage und einer höherwertigen Ausstattung. Doch Schnellting räumt ein, dass es auf dem Land ohnehin mehr Angebot als Nachfrage gebe, weshalb eine Mietpreisbremse nur bedingt sinnvoll sei. So sieht es auch der Vorsitzende des Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümervereins des Kreises Kusel, Jörg Bleher: „Hier sind Vermieter froh, wenn sie einen Mieter finden, anders als in den Großstädten, für die das Gesetz ja gedacht ist.“ Der Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht findet es ebenfalls problematisch. dass es für ländliche Räume wie den Kreis Kusel keinen offiziellen Mietpreisspiegel gibt. „Auch wenn die Preise hier tendenziell gleichbleiben oder sogar fallen, kann man so keinen wirklichen bundesweiten Vergleich anstellen.“ Über die Gesamtzahl der Vermietungen im Kreis gibt es ebenfalls keine Informationen. Beim Bestellerprinzip ist Bleher auf der Seite der Makler: „Das kann hier für den ein oder anderen durchaus problematisch werden.“ Die Makler hätten es auf dem Land aufgrund des Angebotsüberschusses ohnehin schwerer. Er prognostiziert, dass die Provisionsgebühren steigen werden, aber durchaus auch einige Makler, gerade auf dem Land, um ihre Existenz fürchten müssen. „Jetzt können zum Beispiel ältere Leute, von denen es in unserem Kreis ja auch viele gibt, möglicherweise den Makler nicht mehr bezahlen“, sagt Bleher. (kari)

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