Rheinland-Pfalz Eine heimtückische Tat

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Kaiserslautern (stwo). Mit einer Verurteilung wegen Mordes endete gestern vor dem Landgericht Kaiserslautern der Prozess um eine äußerst brutale Tat: Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte in der Nacht zum 11. Februar eine schwangere Frau in Rockenhausen erstickt und die Leiche im rheinhessischen Undenheim verbrannt hat. Der Mann, der bis zuletzt geschwiegen hatte, muss eine lebenslängliche Haftstrafe absitzen.

Anders als in den vergangenen Wochen, herrschte großer Andrang im Sitzungssaal 1. Sowohl die Mutter als auch die Schwester der 25 Jahre alten getöteten Frau waren zur Urteilsverkündung angereist. Während der Vorsitzende Richter Alexander Schwarz die Begründung für die Verurteilung wegen Mordes verkündete, war das Schluchzen der Schwester weithin vernehmbar. Der Mutter war deutlich anzusehen, wie sehr sie um Selbstbeherrschung rang. Das Gericht folgte in weiten Teilen dem Plädoyer von Staatsanwalt Christian Schröder und konstatierte Heimtücke als Mordmerkmal, da der Täter die Frau gezielt an einen einsamen Parkplatz in Rockenhausen gelockt hatte. Auch der mit der Tat verbundene Abbruch einer Schwangerschaft spreche als Motiv gegen einen Totschlag – und damit gegen ein milderes Urteil – was die Verteidigung vergangene Woche in ihrem Plädoyer noch ins Spiel gebracht hatte. Aus Sicht des Gerichts spricht nichts dafür, dass die Bluttat an der Frau aus dem hessischen Ginsheim-Gustavsburg im Affekt geschah. Der 28 Jahre alte Mann, der im Anschluss an die Urteilsverkündung sowohl seine Eltern als auch seine aktuelle Freundin trösten musste, hatte den Tod der früheren Sexualpartnerin nach Auffassung des Gerichts geplant. Richter Schwarz sagte, die Beweise legten dar, dass der frühere Türsteher und Facharbeiter davon ausgegangen war, er sei der Vater des ungeborenen Kindes. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass dies gar nicht zugetroffen hat und ein anderer Mann der Vater des getöteten ungeborenen Kindes war. Das hatte sich am zweiten Prozesstag gezeigt. Indem er Mutter und Kind tötete, habe der Angeklagte verhindern wollen, dass er in die Verantwortung genommen wird und seine Beziehung zu einer anderen Frau in die Brüche geht, meinen die Richter. Als das Mordopfer die offizielle Freundin des Angeklagten angerufen und ihr von seiner angeblichen Vaterschaft – sie war in der 20. Schwangerschaftswoche – erzählt hatte, sei der Mann aus Rockenhausen stark unter Druck geraten. Seine Freundin hatte indirekt mit dem Aus der Beziehung gedroht. Alarmiert darüber, habe er sich zum Mord an der Frau aus Ginsheim-Gustavsburg entschieden. Dafür, dass er der Mörder war, spreche etwa, dass der Autoschlüssel sowie das Handy der Frau in seinem Arbeitsspind gefunden wurden. Auch Ortungsdaten der Telefone der beteiligten Personen sowie damit verschickte Nachrichten sprächen gegen ihn. Dass die ermordete Frau arglos war und keinen Angriff erwartete, zeigten zum Beispiel die Nachrichten, die sie kurz vor ihrem Tod mit einem Bekannten ausgetauscht habe. Der habe gefragt, ob er sich Sorgen um sie machen müsse. Sie hatte ein lapidares „Nö“ gesendet. Als der Angeklagte dann zu dem Parkplatz gekommen war – kurz vor dem Tod der Frau –, wurde noch eine letzte elektronische Nachricht an den Bekannten gesendet. Inhalt: „Jetzt ist er da“. Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft urteilte das Gericht, dass der Mann aus Rockenhausen mit seiner Mordtat keine „über die festgestellten Mordumstände hinausreichende zusätzliche besonders schwere Schuld“ auf sich geladen habe. Es habe sich um eine Beziehungstat gehandelt. Deshalb kann er schon nach 15 Jahren Haft wieder freikommen. Bei einer besonders schweren Schuld wäre das eher unwahrscheinlich, da ein Antrag auf Freilassung nicht ohne weiteres gestellt werden könnte. Ein solcher Fall liegt vor, wenn die Beweggründe zu einem Tötungsverbrechen nach „allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen“. Im Gespräch mit der RHEINPFALZ hat Staatsanwalt Schröder angekündigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen und dann zunächst die Argumentation der Richter zu prüfen. Auch Rechtsanwalt Rafael Pinhas hat angekündigt, zunächst Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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