Landau Ehrensold: Verwaltungsgericht gibt Ex-Beigeordnetem aus Offenbach recht

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Das Verwaltungsgericht Neustadt hat ein womöglich weitreichendes Urteil gefällt: Es sprach einem Ex-Beigeordneten der Ortsgemeinde Offenbach (Kreis Südliche Weinstraße) einen Ehrensold zu. Die Kommune hatte ihm das Altersgeld zuvor verweigert. Begründung: Er habe sein Amt nicht mindestens zehn Jahre ausgeübt. Im Ehrensoldgesetz des Landes ist geregelt, dass ehrenamtliche Beigeordnete einen Ehrensold, eine Rente, erhalten, wenn sie mindestens zehn Jahre einen eigenen Geschäftsbereich verwaltet und eine Aufwandsentschädigung bekommen haben. Der Kläger aus Offenbach war von 31. August 1994 bis 14. Juli 2004 Beigeordneter - und damit genau neun Jahre, zehn Monate und zwei Wochen. Die Richter aus Neustadt sind dennoch der Ansicht, dass dem Offenbacher das Geld zusteht. Sie begründen ihr Urteil damit, dass der Gemeinderat die konstituierende Sitzung nach der Wahl 1994 auf einen Termin nach den Sommerferien verschoben habe. Das heißt: Der Beigeordnete hätte formal schon früher gewählt werden und damit die Zehn-Jahres-Frist einhalten können. Nach Auffassung des Neustadter Gerichts könnte diese Entscheidung auch andere ehrenamtliche Beigeordnete betreffen. Deshalb wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zugelassen.

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