Rheinpfalz Babymord aus Eifersucht?

Frankenthal. Strenge Auflagen sollen den 32-Jährigen vor wütenden Zuschauern schützen, wenn er ab morgen vor Gericht steht. Es geht darum, was er am 14. Mai in Frankenthal angerichtet hat: Seine Lebensgefährtin und eine Tochter verletzte er mit Messerstichen, sein zwei Monate altes Baby soll er vom Balkon geworfen und so umgebracht haben. Ob er deshalb tatsächlich ein Mörder ist, wird eine entscheidende Frage im Prozess sein.

Die von Messerstichen in den Bauch verletzte Sechsjährige retteten Ärzte in einer Notoperation. Für ihre erst zwei Monate alte Halbschwester hingegen konnte niemand mehr etwas tun: Senna, so sagen später Gutachter, hatte keine Überlebenschance, als ihr kleiner Körper nach einem Sturz aus dem zweiten Stock auf dem Boden aufschlug. Von morgen an muss sich deshalb der Vater der beiden Kinder vor dem Frankenthaler Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft sagt: Nach einem Beziehungsstreit attackierte der 32-Jährige in der Nacht auf den 14. Mai seine Lebensgefährtin mit einem Messer. Und nachdem die 20-Jährige aus der Wohnung im Lauterecker Viertel geflohen war, warf er den Säugling vom Balkon. Als dann die Polizei anrückte, wollte er demnach auch noch die Sechsjährige erstechen. Doch laut Landgericht hat der 32-Jährige diese Vorwürfe „im Ergebnis bestritten“. Dass sein eines Kind verletzt wurde und das andere starb, wäre somit eher ein Unfall gewesen. Die Sechsjährige will der Vater gestochen haben, weil er sie im Arm hielt und zusammenzuckte, als die Polizei heranstürmte. Und das Baby könnte ihm, so soll er angedeutet haben, aus der Hand geglitten sein, weil ihn ein Geräusch erschreckt hatte. Doch dass sich so erklären lässt, warum das Kind gleich über die Balkonbrüstung fiel, scheint schwer vorstellbar. Ob der 32-Jährige trotzdem bei dieser Variante bleiben will, lässt sein Anwalt Alexander Klein noch offen: Seine Strategie behält der Jurist vorerst für sich. Allerdings lässt sich aus den Umständen des Falls erahnen, dass Verteidiger zumindest den Mordvorwurf anzweifeln werden. Denn wenn ein Mensch einen anderen umbringt, dann ist diese Tat für die Justiz zunächst nur ein Totschlag. Um einen noch härter zu bestrafenden Mord handelt es sich erst, wenn irgendetwas den an sich schon schlimmen Angriff noch einmal schlimmer macht. Ein solches „Mordmerkmal“ liegt zum Beispiel vor, wenn der Täter sein Opfer zusätzlich quälte, oder wenn er sich von Habgier treiben ließ. Überhaupt: Zum Mord macht eine Tat laut Bundesgerichtshof ein Motiv, „das nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe steht, durch hemmungslose, triebhafte Eigensucht bestimmt und deshalb besonders verwerflich, ja verächtlich ist“. Als derart abscheulicher Antrieb gilt unter Umständen auch die Eifersucht. Dass die in ihm wütete, hat der 32-Jährige in seinen Vernehmungen eingestanden. Und auf dieses Bekenntnis hat sich dann die Staatsanwaltschaft gestützt, als sie ankündigte, ihn wegen Mordes vor Gericht zu stellen. Doch bei Eifersucht müssen Richter besonders genau unterscheiden: Mörderisch im juristisch Sinn ist sie nur in ihrer rein egoistischen Form, der es nur darum geht, dass kein anderer Mensch den Partner bekommt. Auf ein milderes Totschlag-Urteil hingegen kann ein Täter hoffen, hinter dessen Eifersucht pure Verzweiflung steckte. Für den Frankenthaler Prozess bedeutet das vermutlich, dass die Beziehung zwischen dem Angeklagten und seiner Ex-Lebensgefährtin möglichst genau analysiert wird. Dazu passt, dass ein Psychiater als Gutachter mit im Gerichtssaal sitzen wird. Sein Fachwissen wird auch gefragt sein, wenn es um den Kokainkonsum des Angeklagten geht. Schließlich könnte die Droge dazu beigetragen haben, dass der 32-Jährige in der Mainacht die Kontrolle über sich verlor. Das würde seine Strafe mildern. Aber nur, wenn er nicht schon aus Erfahrung wusste, dass ihn das Rauschgift ausrasten lässt.

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