Neustadt AfD-Fraktion zieht vor Gericht

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Darf es die Betriebs-GmbH der Stiftung Hambacher Schloss ablehnen, Räume an die AfD-Landtagsfraktion zu verpachten? Diese Frage muss das Verwaltungsgericht Neustadt beantworten. Ein erster Anlauf der Fraktion ist gescheitert. Sie hatte den Falschen verklagt.

Für Hans-Ulrich Ihlenfeld, Landrat im Kreis Bad Dürkheim und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Stiftung Hambacher Schloss, ist es vor allem eine Frage der Sicherheit. Kann diese bei Veranstaltungen der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) gewährleistet werden, noch dazu, wenn die Topgraphie so schwierig ist wie rund ums Schloss? Diese Frage muss die Stiftung jetzt klären, aller Voraussicht nach mit juristischem Beistand. Denn gestern bekam sie vom Verwaltungsgericht Neustadt einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion auf den Tisch. Darin fordert diese Rechtsschutz, weil die Betriebs-GmbH der öffentlichen-rechtlichen Stiftung einen Pachtvertrag abgelehnt hat, da die AfD nicht mit den darin enthaltenen Auflagen wie Kündigungsvorbehalt und Werbeverbot einverstanden war. Die Geschichte nahm im August ihren Anfang. Damals starteten die Verhandlungen zwischen AfD und GmbH. Nach dem Nein durch GmbH-Geschäftsführer Arno Gattschau stellte die Fraktion zunächst einen Eilantrag gegen das Land als Hauptträger der Stiftung beim Verwaltungsgericht Mainz. Dieses verwies die Sache am 30. September an die Kollegen in Neustadt, die wiederum gestern bekanntgaben, dass sie den Eilantrag abgewiesen hätten. Denn nicht das Land, sondern die Stiftung sei der richtige Antragsgegner. Noch gestern reichte die AfD daher einen neuen Antrag ein. Die 2002 gegründete Stiftung Hambacher Schloss wird vom Land, dem Bezirksverband Pfalz, dem Landkreis Bad Dürkheim und der Stadt Neustadt getragen. Für den Veranstaltungsbetrieb wurde eine Betriebs-GmbH gegründet. Die GmbH schließt folglich die Pachtverträge ab. Diese muss die Stiftung genehmigen, sie hat aber kein Weisungsrecht gegenüber der GmbH. Da Gattschau derzeit in Urlaub ist, nahm Hans-Ulrich Ihlenfeld gestern als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Stiftung auf Anfrage Stellung. Ein neuer Vorsitzender wird erst Ende Oktober gewählt; Kulturstaatssekretär Walter Schumacher als bisheriger Amtsinhaber ist seit Mai im Ruhestand. Ob die öffentlich-rechtliche Stiftung verpflichtet sei, Räume zur Verfügung zu stellen, müsse nun gerichtlich geklärt werden, so Ihlenfeld. Allerdings habe niemand einen absoluten Anspruch darauf. Zwar gelte der Gleichbehandlungsgrundsatz, doch könnten gute Gründe eine Ungleichbehandlung rechtfertigen. Im Fall der AfD könnte das für die Betriebs-GmbH der Aspekt Sicherheit gewesen sein, der auch für die Stiftung immer ein wichtiges Kriterium sei. Dass die AfD-Landtagsfraktion etwas in Neustadt plant, war Anfang der Woche bekanntgeworden. Wie berichtet, hat sie am Dienstag beim Ordnungsamt eine Versammlung angezeigt für Freitag, 28. Oktober, zwischen 12 und 21 Uhr unter dem Motto „Demokratie in Rheinland-Pfalz“. Mehr wollte ihr Pressesprecher Andreas Wondra zu jenem Zeitpunkt auf RHEINPFALZ-Nachfrage nicht mitteilen. Wie jetzt aus dem Urteil hervorgeht, plant sie eine Podiumsdebatte auf dem Schloss. Am Abend soll ein Empfang folgen, der Vorträge ihres Vorsitzenden Uwe Junge sowie von Bundessprecherin Frauke Petry vorsieht. Schlossmanagerin Ulrike Dittrich, die dann ins Spiel kommt, wenn der Vertrag zwischen GmbH und Mieter geschlossen ist, wusste bis Dienstag nichts von all dem. Indes hat sich auch das Ordnungsamt inzwischen an sie gewandt. Denn wie in solchen Fällen üblich, soll es nächste Woche ein Gespräch zwischen Ordnungsamt, Polizei und Veranstalter, in diesem Fall der AfD, geben, um offene Fragen zu klären. Sie habe sich gegenüber der Behörde wenig begeistert davon gezeigt, dass es beispielsweise eine Kundgebung auf dem Parkplatz unterhalb des Schlosses geben könnte, so Dittrich. Unabhängig davon, welche Partei oder Organisation daran Interesse habe, passe das nicht in die betrieblichen Abläufe: „Wir haben derzeit Hochsaison und sind auf dem Parkplatz noch dazu in der Bauphase.“ Einwurf |ahb

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