Ludwigshafen 13-Jähriger unter Terrorverdacht: OLG muss über weitere Unterbringung entscheiden

91-95140500_14911e002113c224.jpg

Ob der 13-jährige Terrorverdächtige aus Ludwigshafen künftig wieder in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht wird, muss nun das Oberlandesgericht (OLG) in Zweibrücken entscheiden. Der Junge hatte eine Nagelbombe gebaut, die er nach Angaben der Sicherheitsbehörden auf dem Ludwigshafener Weihnachtsmarkt zünden wollte, was aber misslang. Daraufhin wurde das Kind mit Zustimmung seiner Eltern befristet in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht. Nachdem nun diese Befristung ausgelaufen ist, hat die Stadt Ludwigshafen eine weitere Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung beantragt. Dies hat aber das Familiengericht am Amtsgericht Ludwigshafen abgelehnt. Die Richter dort sprachen sich aufgrund eines Gutachtens dafür aus, dass der Junge in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht werden sollte, aber nicht in einer geschlossenen Einrichtung. Dagegen geht die Stadtverwaltung juristisch vor. Über die Beschwerde will das OLG nun in den kommenden Tagen entscheiden, sagte am Mittwochabend ein Gerichtssprecher. Seit Montagabend ist das Kind wieder bei seinen Eltern in Ludwigshafen und wird von Zivilbeamten des Landeskriminalamts überwacht.
Ein Überblick zu den bisherigen Entwicklungen gibt es hier.

x