Politik Kein Anrecht auf kostenlose Stornierung

Nach den neuen Reisehinweisen der Bundesregierung bleiben wohl noch mehr Liegestühle im südtürkischen Antalya leer.
Nach den neuen Reisehinweisen der Bundesregierung bleiben wohl noch mehr Liegestühle im südtürkischen Antalya leer.

Mitten in der Haupturlaubszeit hat die Bundesregierung gestern ihre Sicherheitshinweise für Reisen in die Türkei verschärft. Auch Touristen sollten diese nun beachten.

An wen richten sich die Reisehinweise?

Neu ist, dass sich das Auswärtige Amt anders als bislang an alle deutschen Türkei-Reisenden wendet. In den verschärften Sicherheitshinweisen heißt es: „Personen, die aus privaten oder geschäftlichen Gründen in die Türkei reisen, wird zu erhöhter Vorsicht geraten.“ Bislang galt dieser Hinweis lediglich für Menschen, die „nicht zu touristischen Zwecken in die Türkei reisen“. Zudem wird empfohlen, sich auch bei kurzzeitigen Aufenthalten in der Türkei in der Botschaft und den Konsulaten in eine „Krisenvorsorgeliste“ einzutragen. Dies ist unter anderem auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes möglich. Auch Touristen, die schon vor Ort sind, wird geraten, sich einzutragen. In der Urlaubsregion Antalya befindet sich auch eine Außenstelle des deutschen Generalkonsulats Izmir. Wird vor Reisen in die Türkei gewarnt? Bei den aktuellen Informationen handelt es sich um einen sogenannten Sicherheitshinweis. Damit werden Reisende und Deutsche im Ausland dem Auswärtigen Amt zufolge „auf länderspezifische Risiken“ aufmerksam gemacht. Eine konkrete Reisewarnung, bei der ein Fall erheblicher Gefährdung vorliegt, ist dies aber nicht. Reisewarnungen, die etwa für Länder wie Syrien, Libyen, Irak und Afghanistan gelten, werden dann ausgesprochen, wenn davon ausgegangen werden muss, dass jedem Reisenden eine konkrete Gefahr für Leib und Leben droht. In diesem Fall werden Deutsche gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert. Kann ich meine Reise jetzt kostenlos stornieren? Das hängt von der Kulanz des Reiseveranstalters ab. Der Deutsche Reiseverband (DRV) vertritt die Auffassung, dass das Auswärtige Amt „keine Neubewertung der Sicherheitslage“ vorgenommen und seine Reisehinweise lediglich „angepasst“ habe. Eine Reisewarnung für die Türkei sei nicht ausgegeben worden. „Die Reisen für die Urlauber finden wie gebucht statt.“ Dabei würden die regulären Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit die Storno- und Umbuchungsgebühren gelten. Laut Auswärtigem Amt wird von Gerichten meist anerkannt, dass ein Fall erheblicher Gefährdung vorliegt (der eine kostenlose Stornierung ermöglicht), wenn für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen wird. Bei Sicherheitshinweisen ist das demnach nicht der Fall. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen forderte von Reiseveranstaltern aber kulante Umbuchungen. „Wenn das Auswärtige Amt jetzt auch Reisende zu erhöhter Vorsicht mahnt und bei kurzfristigen Aufenthalten empfiehlt, sich in Listen bei Konsulaten und Botschaften einzutragen, gehen Urlaubsfreuden und Erholung baden“, sagte Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Hilft mir eine Reiserücktritt-Versicherung? Selbst wer eine Reiserücktritt-Versicherung abgeschlossen hat, ist bei Streit mit dem Reiseveranstalter nicht auf der sicheren Seite. Die Police schließt Ereignisse höherer Gewalt wie Anschläge oder Naturkatastrophen regelmäßig aus. Sie deckt nur persönliche Risiken ab, etwa eine schwere Krankheit oder der Tod eines Angehörigen vor Reiseantritt. Sollte der Anbieter eine kostenlose Stornierung verweigern und wollen Verbraucher dagegen vorgehen, wären sie also auf eine Rechtsschutz-Versicherung angewiesen.

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