Politik Gesetz gegen Hass und Hetze im Internet

BERLIN. Eigentlich sind Betreiber heute schon dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte aus dem Netz zu entfernen. Allerdings mangelt es an Möglichkeiten, das Recht auch durchzusetzen. Darüber hinaus hat eine Selbstverpflichtung der Unternehmen nach Ansicht der Bundesregierung nur unbefriedigende Ergebnisse erbracht. Nach einer Untersuchung von „jugendschutz.net“ zur Löschpraxis von sozialen Medien Anfang 2017 hat Facebook nur 39 Prozent der beanstandeten Fälle aus dem Netz genommen, Twitter nur ein Prozent. Künftig sind die Betreiber verpflichtet, offensichtlich rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden nach Eingang einer Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Bei schwierigeren Abwägungsfällen beträgt die Frist sieben Tage. Nutzern muss „ein leicht erkennbares, unmittelbar erreichbares und ständig verfügbares Verfahren zur Übermittlung von Beschwerden“ zur Verfügung stehen. Die Betreiber haben die Bürger zu informieren, wie mit ihren Beschwerden umgegangen wird, heißt es im Gesetzentwurf. Kommt der Betreiber seinen Pflichten nicht nach, kann als Höchstmaß eine Geldbuße von bis zu 50 Millionen Euro festgelegt werden. Die Sanktion kann auch dann ausgesprochen werden, wenn die Ordnungswidrigkeit nicht im Inland begangen wird. Im Gesetzentwurf werden nicht nur Straftatbestände wie Verleumdung, üble Nachrede oder Bedrohung genannt. Auch die Verbreitung verfassungswidriger Propaganda, die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung oder öffentliche Aufforderung zu Straftaten müssen innerhalb der vorgegebenen Fristen gelöscht werden. Ferner müssen die Anbieter künftig einmal im Quartal einen deutschsprachigen Bericht über den Umgang mit Beschwerden veröffentlichen. Nicht betroffen vom Gesetz sind Anbieter, die nicht mit Gewinnabsichten Plattformen im Internet betreiben. Gleiches gilt für soziale Medien mit weniger als zwei Millionen Nutzern im Inland oder für Plattformen mit journalistisch-redaktionellen Angeboten, die vom Dienste-Anbieter selbst verantwortet werden. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) reagierte gestern gelassen auf vielfältige Kritik an dem Gesetzentwurf. Unter anderem hatte es geheißen, durch die Löschpflicht werde möglicherweise die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Maas sagte dazu: „Die Meinungsfreiheit endet, wo das Strafrecht beginnt.“

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