Wirtschaft Steuer-Tipp: Neun typische Missgeschicke in Steuererklärungen, die viel Geld kosten

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Ludwigshafen. Durch Schluderei schleichen sich häufig Fehler in Millionen Steuererklärungen. Dabei gibt es typische Missgeschicke, die viel Geld kosten.

Die jährliche Steuererklärung steht wieder an. Letzter Abgabetermin ist der 31. Mai. Millionen Bürger zögern die lästige Pflicht meist so lange wie möglich hinaus. Bis es plötzlich pressiert. Dann wird im Turbotempo durch die Formulare gehetzt. Hauptsache, der Steuerkram ist schnell vom Tisch. Doch schludern rächt sich. Jahr für Jahr verlören Steuerzahler richtig viel Geld, weil sich der Fehlerteufel in die Einkommensteuererklärung einschleiche, warnt Christina Georgiadis, Sprecherin des Verbands der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Da genügt es schon, dass Werbungskosten in die falsche Zeile rutschen oder Beiträge zur Riester-Rente vergessen werden. Hier sind neun der teuersten Schnitzer: Fehler 1: In der Zeile verrutscht. Der Klassiker: Der Steuerbürger ist in Eile und verrutscht in der Zeile. Die selbst finanzierten Fortbildungskosten trägt er dann nicht etwa bei „Weiterbildung“ ein, sondern bei den „allgemeinen Werbungskosten“. Oder die Handwerkerleistungen landen bei den außergewöhnlichen Belastungen. Der Finanzbeamte streiche dann zwar die Beträge aus den falschen Zeilen raus, aber er trage sie nicht in die richtigen ein, wie Georgiadis berichtet. Das ist ja auch nicht seine Aufgabe. Die Kosten gehen so verloren. Die Rückzahlung, die für die Angaben drin wäre, bleibt also aus. Fehler 2: Ausgaben vergessen. Beiträge für die Riester- oder Rürup-Rente sind steuerlich absetzbar. Wer solche Altersvorsorgeverträge abgeschlossen hat, weiß das in der Regel auch. „Doch aus der Praxis wissen wir, dass Steuerzahler oft vergessen, ihre Kosten dann auch tatsächlich in der Steuererklärung aufzulisten“, sagt Georgiadis. Damit fallen Zahlungen von meist vielen hundert Euro unter den Tisch. Ähnliches passiert Mietern und Eigentümern, die vergessen, ihre Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen anzugeben. Auch hier gehen immer wieder viele tausend Euro schlicht unter. Fehler 3: Belege verschlampt. Die Rechnung für den Handwerker, für Zahnspangen der Kinder, die Quittungen zu den Fachbüchern, das Fahrtenbuch für den Dienstwagen: All das darf steuerlich geltend gemacht werden – wären die Zettel aus dem vergangenen Jahr nur auffindbar. Wer seine Ausgaben nicht gesammelt hat, wird sie schwer als Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen absetzen können. Für 2016 gilt nach wie vor: Steuerzahler sind verpflichtet, Belege beim Finanzamt einzureichen. Kein Nachweis, keine Berücksichtigung der Kosten. Erst für die Steuererklärung 2017 greift ein neues Gesetz. Ab 2018 muss nichts mehr automatisch mitgeschickt werden, nur auf Anforderung. Fehler 4: Bar statt überwiesen. Auch die Ausgaben für Handwerkerlöhne, für Gärtner, Putzfrauen oder die Kosten fürs Au-pair-Mädchen dürfen in die Steuer hinein. Doch viele Bürger haben 2016 den Arbeitslohn in bar gezahlt, statt das Geld zu überweisen. Damit bleiben sie jetzt aber voll auf den Ausgaben sitzen, das wird nicht akzeptiert. Da hilft es auch nicht, die Rechnungen brav aufzulisten. Ohne Überweisungsträger keine Steuervorteile. Fehler 5: Außergewöhnliche Belastungen zu früh abgehakt. Behandlungen bei Ärzten, Heilpraktikern, Physiotherapeuten und Logopäden sind absetzbar. Gleiches gilt für Medikamente, das Pflegeheim, Operationen, Kuren, Hörgerät und Rollstuhl oder für die Scheidung. Der Haken: Erst wenn ein zumutbarer Eigenanteil überschritten wird, hilft der Fiskus mit. Wie hoch die Grenze ausfällt, hängt von Einkommen, Familienstand und der Kinderzahl ab. Weil viele glauben, dass die Hürde für sie unerreichbar hoch liegt, sammeln sie erst gar keine Belege. „Ein Fehler“, betont Georgiadis. Wer über der Steuer sitzt, sollte seinen Eigenanteil kennen und Kosten nicht von vornherein in den Wind schreiben. Fehler 6: Falsche Bankverbindung. Sie haben die Bank gewechselt, ohne auf ihrer Steuererklärung die neuen Daten anzugeben? Sie haben sich scheiden lassen, doch beim Finanzamt ist noch die Konto-Nummer ihres Ex hinterlegt? Oder es hat sich ein Zahlendreher in die ellenlange Iban eingeschlichen? Solche Schnitzer passierten tausendfach, gibt Georgiadis zu bedenken. Die Steuerrückerstattung wird dann verspätet oder gar nicht kommen. Vor Abgabe gehören die Angaben zur Bank- und Kontoverbindung genau geprüft. Fehler 7: Mangelhafte Mietverträge. Vermietungen unter Verwandten kommen häufig vor. Der Deal hat Vorteile: Der Mieter bekommt Wohnraum zum günstigen Preis, der Vermieter kann seine Kosten fürs Objekt voll absetzen. Doch auch hier verschenken Steuerzahler immer wieder viel Geld, weil sie zwei Bedingungen nicht beachten: Zu günstig geht nicht, die Miete muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Marke betragen. Und der Mietvertrag muss einem Fremdvergleich standhalten. Was bedeutet: Die Miete wird überwiesen und nicht bar ausgezahlt, sie kommt außerdem pünktlich, es gibt eine jährliche Nebenkostenabrechnung und ähnliches mehr. Andernfalls setzt das Finanzamt den Rotstift an. Fehler 8: Fristen verpasst. Haben sich Fehler eingeschlichen, sind sie korrigierbar. Aber nicht ewig. Vier Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids verstreicht die Einspruchsfrist. Bis dahin können Steuerzahler die Post vom Finanzamt nochmal auf Schieflagen abklopfen. Oder vom Profi prüfen lassen. Wer seinen Steuerbescheid einfach weglegt, schießt oft viel Geld in den Wind, so Georgiadis. Fehler 9: Ganz drücken. Der teuerste Fehler ist, gar keine Erklärung abzugeben. Wer sich drücke, verschenke Hunderte Euro, so Georgiadis. Das zeigen die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamts: 2012 konnten sich 11,4 Millionen Steuerbürger über eine Rückerstattung freuen, im Schnitt 901 Euro pro Kopf. Nur 1,5 Millionen der 13,1 Millionen Steuerpflichtigen mussten nachzahlen, im Schnitt 965 Euro. Nils erklärt

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