Rheinpfalz Nils erklärt: Wie man beweist, wem das Geld gehört

«CONTWIG.»Letztens wurde auf einem Contwiger Radweg Geld gefunden. So viel sogar, dass der Finder es zum Fundbüro gebracht hat. Der, dem das Geld eigentlich gehört, muss beim Fundbüro glaubhaft beweisen, dass das Geld ihm gehört. Doch wie kann man das „glaubhaft“ beweisen? Eine Möglichkeit ist laut Werner Semar von der Ordnungsabteilung zum Beispiel, indem man sagt, wie viel Geld genau man verloren hat. Eine andere Möglichkeit ist es, die genaue Stückelung des Geldes zu sagen, also etwa wie viele Fünf- oder Zehneuroscheine in dem Geldbetrag waren. Stimmen die Angaben mit der Fundsache überein, so kann man das Geld abholen. Wenn das Geld nach einem halben Jahr noch nicht abgeholt worden ist, darf der, der es gefunden hat, es entweder behalten, oder es wird der Verbandsgemeinde gegeben.

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