Rheinpfalz Nils erklärt: Wann Bürger im Rat sprechen dürfen, ist geregelt

Wenn Erwachsene glauben, dass in ihrem Dorf oder ihrer Stadt etwas schief läuft, dann besuchen sie eine Sitzung des Gemeinde- oder Stadtrates. Der entscheidet, was in ihrem Ort geschehen soll. Dürfen die Bürger dort losschimpfen oder darf der Bürgermeister ihnen das verbieten? Ja, das darf er. Dabei verhängt der Bürgermeister das Redeverbot nicht aus bösem Willen, sondern es ist eine Vorschrift, die in einem dicken Buch steht, das Gemeindeordnung heißt. An die muss sich der Bürgermeister halten, so wie Du auf Mama und Papa hören musst. Die sind die Chefs zu Hause, so wie der Bürgermeister der Chef im Rat ist. Damit aber auch Bürger im Rat zu Wort kommen können, gibt es die Einwohnerfragestunde. Die Fragen können bis zu drei Tage vorher schriftlich gestellt werden. Ansonsten ist es wie in der Schule. Man meldet sich und wartet, bis man dran ist. Bis zu drei Minuten darf man dann seine Frage stellen oder eine Anregung geben. Der Bürgermeister beantwortet die Frage sofort oder bis zur nächsten Sitzung. Dann ist für den Frager Schluss, der nächste kommt dran.

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