Zweibrücken Zur Sache: Einmal im Monat besucht ein Imam muslimische Häftlinge

Gisela Süßmuth und Olaf Riebes kümmern sich um die Inhaftierten der JVA Zweibrücken.
Gisela Süßmuth und Olaf Riebes kümmern sich um die Inhaftierten der JVA Zweibrücken.

Religionsgemeinschaften ist der Zutritt hinter Gefängnismauern verfassungsrechtlich gewährleistet. Das gilt nicht nur für christliche Konfessionen. Deshalb besucht einmal im Monat ein Imam der Ditib-Gemeinde Homburg Angehörige des muslimischen Glaubens in der Zweibrücker Justizvollzugsanstalt (JVA). Männlichen türkischen Inhaftierten muslimischen Glaubens bietet der Imam jeweils am ersten Mittwoch des Monats einen Gesprächskreis an, berichtet Sandra Gauf, stellvertretende Leiterin der JVA. Mit Muslimas führe er Einzelgespräche. Wie in den Gesprächskreisen der christlichen Konfessionen „kontrolliert keiner von uns, was dabei passiert“, sagt Gauf. Eine Kontrolle erfolgt nicht, weil der Staat dazu verpflichtet ist, das Selbstbestimmungsrecht der Religionsausübung zu achten. Das Grundrecht der freien Glaubensausübung ist im Artikel 4 des Grundgesetzes garantiert. Ein wesentliches Merkmal ist die neutrale Stellung der Religionen gegenüber der Justizvollzugseinrichtung. „Dies gilt selbstverständlich auch für islamische Religionsgemeinschaften und bedeutet, dass auch ihnen die Möglichkeit, mit sachlicher Unterstützung des Staates Anstaltsseelsorge zu betreiben, von Verfassungs wegen eröffnet ist“, stellte Herbert Mertin, rheinland-pfälzischer Justizminister, Anfang Mai in einer Pressemitteilung fest. Man dürfe die Arbeit der Imame nicht mit Präventions- und Deradikalisierungsprogrammen vermischen. Mertin weist darauf hin, dass rechtsstaatlich ausgebildetes Personal kein Allheilmittel gegen eine mögliche Radikalisierung hinter Gefängnismauern sei. Die evangelische Gefängnisseelsorgerin Gisela Süßmuth weiß zumindest teilweise, was der Homburger Imam in der Zweibrücker JVA macht: Seelsorge, so wie die christlichen Konfessionen sie ausüben, sei dem Islam fremd, sagt Süßmuth. Islamische Imame würden Gläubige lediglich unterweisen und aus den Schriften zitieren. Wie die Seelsorgerin berichtet, habe sie erlebt, wie islamische Imame christliche Glaubensvertreter an Krankenbetten begleiten, um die Seelsorge an sich kennenzulernen. Im Juni hatte der Landtagsabgeordnete und CDU-Fraktionssprecher im Stadtrat, Christoph Gensch, kritisiert, dass die Imame, die in rheinland-pfälzischen Gefängnissen tätig sind, „keinerlei Prüfungen durch deutsche Behörden“ unterlägen (wir berichteten am 9. Juni). Sie müssten weder einen Ausbildungsnachweis erbringen noch ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Die Tätigkeit als hauptamtlicher christlicher Seelsorger setze hingegen umfangreiche Qualifikationen voraus. „Eine religiöse Betreuung in Gefängnissen sollte ausschließlich durch Imame geschehen, die auf dem Boden unseres Grundgesetzes stehen, die glaubwürdig zur Einhaltung unseres Rechtsstaates, zur Friedfertigkeit, Integration und Toleranz stehen“, betonte Gensch. Er forderte, dass die Imame, die in Rheinland-Pfalz Zutritt zu Gefängnissen haben, überprüft werden. Nach Angaben von Gefängnisleiter Jürgen Buchholz sind in Zweibrücken derzeit 17 Inhaftierte mit türkischem Pass untergebracht sowie 40 Gefangene, die sich zum muslimischen Glauben bekennen und keine türkische Staatsangehörigkeit haben.

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