Kreis Südwestpfalz Schusswaffen: Abgeben, ohne bestraft zu werden

«Pirmasens.» Wer noch unerlaubte Schusswaffen besitzt, darf diese ein Jahr lang straffrei abgeben. Dies gilt auch für das Mitführen der Waffen auf dem Weg zur Übergabe an die Behörden. Dies ist eine Regelung im geänderten Waffengesetz, das am 6. Juli in Kraft getreten ist.

Darauf weist die Kreisverwaltung Südwestpfalz hin. Demnach geht straffrei aus, wer eine unerlaubt besessene Waffe oder unerlaubt besessene Munition bis zum 1. Juli 2018 abgibt. Südwestpfälzer können Waffen und Munition bei der Polizei oder der Kreisverwaltung in Pirmasens im Zimmer 2 im Erdgeschoss abgeben. Die Amnestie gilt nicht, wenn gegen den Besitzer bereits ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet wurde oder der Gesetzesverstoß bereits entdeckt war und in beiden Fällen der Besitzer davon wusste. Nähere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung, Michael Schmitt oder Olga Hermann, Telefon 06331/809-154 oder -156.

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